Steuern zahlen als residente auf Sardinien
Verfasst: 19.04.2019, 17:08
"Wo zahlt man denn Steuern als Residente, in Italien oder im eigenen Land? Oder wird doppelt besteuert?", lautet eine (berechtigte) Frage im HöF.
Hier geht es um zwei ganz verschiedene Aspekte! Für einen Immobilienbesitz in I. zahlt man Abgaben, keine Steuer (nur beim Grunderwerb). Diese Abgaben sind u.a. IMU (eine kommunale Immobilienabgabe, der Satz richtet sich nach Größe der Immobilie u. dort lebender Personenzahl), gilt nicht für Personen, deren Haus/Wohnung als "prima casa" eingestuft ist, sondern nur für "seconda casa". Die Begriffe werden oft falsch übersetzt mit erster bzw. zweiter Wohnsitz, diese Kategorien gibt es in I. nicht, man kann nur an einem Wohnsitz gemeldet sein. "prima casa" ist die erste Immobilie, die Du in I. erbaut oder gekauft hast. Für eine zweite Immobilie gelten die o.a. Vergünstigungen nicht.
Nach dem sog. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BRD u. Italien (soll doppelte Besteuerung verhindern) werden Steuern auf Einnahmen dort fällig, wo diese erzielt werden, für Einkommen oder Rente aus D. also dort.
Als Residente hast Du kl. Vergünstigungen, z.B. beim Stromtarif.
Außerdem hast Du Anrecht auf alle Leistungen des Nationalen Gesundheitsdienstes, und als Rentner kannst Du Dich auch von den (geringen) Zuzahlungen auf Antrag bei der ASL befreien lassen.
Hier geht es um zwei ganz verschiedene Aspekte! Für einen Immobilienbesitz in I. zahlt man Abgaben, keine Steuer (nur beim Grunderwerb). Diese Abgaben sind u.a. IMU (eine kommunale Immobilienabgabe, der Satz richtet sich nach Größe der Immobilie u. dort lebender Personenzahl), gilt nicht für Personen, deren Haus/Wohnung als "prima casa" eingestuft ist, sondern nur für "seconda casa". Die Begriffe werden oft falsch übersetzt mit erster bzw. zweiter Wohnsitz, diese Kategorien gibt es in I. nicht, man kann nur an einem Wohnsitz gemeldet sein. "prima casa" ist die erste Immobilie, die Du in I. erbaut oder gekauft hast. Für eine zweite Immobilie gelten die o.a. Vergünstigungen nicht.
Nach dem sog. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BRD u. Italien (soll doppelte Besteuerung verhindern) werden Steuern auf Einnahmen dort fällig, wo diese erzielt werden, für Einkommen oder Rente aus D. also dort.
Als Residente hast Du kl. Vergünstigungen, z.B. beim Stromtarif.
Außerdem hast Du Anrecht auf alle Leistungen des Nationalen Gesundheitsdienstes, und als Rentner kannst Du Dich auch von den (geringen) Zuzahlungen auf Antrag bei der ASL befreien lassen.