Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien
Verfasst: 26.11.2019, 17:34
Das ist aber doch kein Widerspruch zu dem, was Günther schreibt. Irgendwie wird hier von Dir, Pastorella, etwas zwischen Wohnsitz, Ausweis und Fahrzeuganmeldung verquirlt.
Wenn ich mich in D abmelde, habe ich dort keinen Wohnsitz mehr. Das hat aber nichts mit meinem Ausweis (Pass) zu tun, den ich als Deutscher auch dann behalte, wenn ich dauerhaft im Ausland lebe. Um nachzuweisen, dass ich keinen Wohnsitz mehr in D habe, dient die Abmeldebescheinigung. Dafür steht mir, um weiter im Ausland als Deutscher einen Pass zu bekommen, meinem Wahlrecht nachzukommen und konsularisch betreut zu werden, das Konsulat zur Verfügung. Beispiel: Auswanderung nach Australien
Wenn ich mich nicht in D abmelde, sprich einen Wohnsitz behalte (Erst- oder Zweitwohnsitz), dann brauche ich nach dieser Logik auch kein Konsulat in Italien, sondern kann und muss mich an mein deutsches Einwohnermeldeamt wenden. Für Notfälle steht mir im Ausland ebenso das Konsulat zur Verfügung. Bei einer Ausweisverlängerung handelt es sich allerdings nicht um einen Notfall, also handelt die genannte Dame in Konsulat völlig richtig.
Die Entscheidung, ob ich in Italien eine Residenza beantragen möchte bzw. muss, hängt davon ab, ob ich mich dort mehr als die Hälfte des Jahres dauerhaft aufhalte. Dies erfordert aber nicht zwingend eine Abmeldung aus Deutschland. Ich kann dort nach wie vor mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Maßgeblich ist die Frage, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet, der nicht von der Aufenthaltsdauer in Deutschland bzw. Italien abhängt.
Hier noch ein paar Hinweise:
www.workwide.de/in-deutschland-gemeldet ... r-abmelden
www.deutsche-im-ausland.org/im-ausland- ... usland.htm
Bezogen auf die Vor- und Nachteile einer Residenza (und damit auf das eigentliche Thema der Fahrzeugzulassung) muss man diese Entscheidung sehr sorgfältig an der eigenen Lebenssituation festmachen. Für mich überwiegen dabei die Argumente für eine Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland.
Wenn ich mich in D abmelde, habe ich dort keinen Wohnsitz mehr. Das hat aber nichts mit meinem Ausweis (Pass) zu tun, den ich als Deutscher auch dann behalte, wenn ich dauerhaft im Ausland lebe. Um nachzuweisen, dass ich keinen Wohnsitz mehr in D habe, dient die Abmeldebescheinigung. Dafür steht mir, um weiter im Ausland als Deutscher einen Pass zu bekommen, meinem Wahlrecht nachzukommen und konsularisch betreut zu werden, das Konsulat zur Verfügung. Beispiel: Auswanderung nach Australien
Wenn ich mich nicht in D abmelde, sprich einen Wohnsitz behalte (Erst- oder Zweitwohnsitz), dann brauche ich nach dieser Logik auch kein Konsulat in Italien, sondern kann und muss mich an mein deutsches Einwohnermeldeamt wenden. Für Notfälle steht mir im Ausland ebenso das Konsulat zur Verfügung. Bei einer Ausweisverlängerung handelt es sich allerdings nicht um einen Notfall, also handelt die genannte Dame in Konsulat völlig richtig.
Die Entscheidung, ob ich in Italien eine Residenza beantragen möchte bzw. muss, hängt davon ab, ob ich mich dort mehr als die Hälfte des Jahres dauerhaft aufhalte. Dies erfordert aber nicht zwingend eine Abmeldung aus Deutschland. Ich kann dort nach wie vor mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Maßgeblich ist die Frage, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet, der nicht von der Aufenthaltsdauer in Deutschland bzw. Italien abhängt.
Hier noch ein paar Hinweise:
www.workwide.de/in-deutschland-gemeldet ... r-abmelden
www.deutsche-im-ausland.org/im-ausland- ... usland.htm
Bezogen auf die Vor- und Nachteile einer Residenza (und damit auf das eigentliche Thema der Fahrzeugzulassung) muss man diese Entscheidung sehr sorgfältig an der eigenen Lebenssituation festmachen. Für mich überwiegen dabei die Argumente für eine Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland.