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Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Verfasst: 08.04.2019, 14:26
von Su Corvu
Es ist leider eindeutig: Residenti auf Sardinien (u. ganz Italien) dürfen ein Kfz mit Zulassung im Ausland und entsprechendem Nummernschild nicht fahren. Dies gilt nicht nur für Ausländer, sondern auch für Italiener. Die wichtigsten Infos sind hier zusammengefasst:

https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... s-italien/

Es drohen hohe Strafen und sogar die Stilllegung u- Enteignung (!) des Fahrzeugs.
Was tun? Ich hatte mich zunächst dafür entschieden, die neue Bestimmung in der Straßenverkehrsordnund zu ignorieren, da ich in Italien in über 30 Jahren nur ein einziges Mal kontrolliert worden bin. Aber jetzt ist mir das zu riskant, u. ich werde unser Auto ummelden, auch wenn die Versicherungstarife hier ein Mehrfaches höher sein können als in D.

Die Ummeldung erfolgt bei der nächstgelegenen "motorizzazione", am besten über den staatlichen Automobilclub A.C.I. Das Auto muss dann auch in Italien versichert werden, wobei ein dt. Schadenfreiheitsrabatt anerkannt werden muss. Weitere Infos hier:

https://www.dervinschger.it/de/news/fah ... erden-3571

Die Änderung der Strassenverkehrsordnung Ende 2018 resultiert aus dem "decreto legge sicurezza" der Regierung, ein "Sicherheitsgesetz", welches gegen Immigranten gerichtet ist. Nun sind alle aus dem genannten Persoonenkreis davon betroffen. Was innere Sicherheit mit der StVO zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Verfasst: 08.04.2019, 14:54
von Su Corvu
Su Corvu hat geschrieben: 08.04.2019, 14:26 Das Auto muss dann auch in Italien versichert werden, wobei ein dt. Schadenfreiheitsrabatt anerkannt werden muss
Hier ein Vergleichsportal der Aufsichtsbehörde Ivass (http://www.tuopreventivatore.it/prevrca ... /index.php)..

Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Verfasst: 08.04.2019, 14:56
von Luna sarda
In keinem der beiden Artikel wird erwähnt, ob man dann nach/ bei der Ummeldung auch den Führerschein umschreiben lassen muss.

Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Verfasst: 08.04.2019, 15:06
von Su Corvu
Darum ging es ja auch nicht. Auch wenn das immer wieder behauptet wird: Der Führerschein muss nicht umgeschrieben werden, und für die Gültigkeit alter "Lappen" gibt es zum besseren Verständnis der ital. Polizei sogar eine Übersetzung (S. hab ich nicht mehr parat).

Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Verfasst: 08.04.2019, 15:17
von Hans1
Ich interpretiere die Info vom ADAC mal frei übersetzt so: Wenn ein in D lebender Italiener sein in D zugelassenes Fahrzeug seinem in I lebendem Sohn überlässt...........
Hier müsste der Sohn ja dann einen deutschen Führerschein haben, wenn die Gesetzeslage so ist wie bei uns, dass ich nur ein in D zugelassenes Auto mit einem deutschen Führerschein fahren darf.
Ich traue dem ADAC mit seinen Aussagen nicht zu 100% gehe aber davon aus, dass darauf verwiesen würde.

Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Verfasst: 08.04.2019, 15:19
von Luna sarda
Der Grund dafür sei, dass der deutsche Führerschein (noch) nicht zeitlich limitiert ist.

Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Verfasst: 08.04.2019, 15:54
von Su Corvu
Die Gültigkeit der in i. D. ausgestellten Führerscheine ist inzwischen nach Jahrgängen limitiert u. sie werden schrittweise ungültig u. müssen dann umgetauscht werden - in meinem Fall erst 2030, also möglicherweise posthum.

Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Verfasst: 08.04.2019, 16:08
von eckart
Hans1 hat geschrieben: 08.04.2019, 15:17 Ich interpretiere die Info vom ADAC mal frei übersetzt so: Wenn ein in D lebender Italiener sein in D zugelassenes Fahrzeug seinem in I lebendem Sohn überlässt...........
Hier müsste der Sohn ja dann einen deutschen Führerschein haben, wenn die Gesetzeslage so ist wie bei uns, dass ich nur ein in D zugelassenes Auto mit einem deutschen Führerschein fahren darf.
Ich traue dem ADAC mit seinen Aussagen nicht zu 100% gehe aber davon aus, dass darauf verwiesen würde.
Der ADAC schreibt das eigentlich eindeutig:
>>Ein in Deutschland ansässiger Fahrzeughalter überlässt seinem Sohn, der in Italien arbeitet, ein in Deutschland zugelassenes Auto, damit dieser es an seinem neuen Wohnsitz in Italien nutzen kann. Der Wohnsitz des Halters in Deutschland ändert nichts daran, dass der Sohn das Fahrzeug innerhalb von zwei Monaten ummelden muss, wenn er es in Italien nutzen möchte. <<

Es ist unerheblich wo der Sohn seine Fahrerlaubnis gemacht hat.

Und Günther weist korrekt darauf hin: Führerscheine verlieren nun auch in D ihre Gültigkeit. Da es aber um gaaanz viele geht, gibt es die Fristen.
hier nach zu lesen: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/

Die neuen sind dann Befristet, halt wie auch der Personalausweis.

Aber das mit den Nummernschildern (hat wohl was mit mehr Steuereinnahmen zu tun [laut ADAC]) hat nichts mit den Führerscheinen zu tun.

Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Verfasst: 08.04.2019, 18:02
von futurestyling
Ihr habt bisher alle sehr viel recherchiert, über Anmeldung auf deutsche Firma,Institut,Uni etc.finde ich leider nichts.
Hab gestern wieder mit " Bozen" telefoniert, da wurde mir bestätigt das dieses Modell in Südtirol rege praktiziert wird.
Ein mir bekannter, ehemaliger Professor an der TH- Graz,Kfz- wesen,hat seinen Pickup auf die Uni gemeldet. Er besitzt ein Haus in der Toscana und hat nur seinen alten Panda 4x4 auf italienische Kennzeichen umgemeldet(relativ billig).
Auch Leasingfahrzeuge wurden noch nicht erwähnt anscheinend sollen die ja auch ausgenommen sein.
LG,Helmut

Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Verfasst: 08.04.2019, 18:28
von eckart
futurestyling hat geschrieben: 08.04.2019, 18:02 Ihr habt bisher alle sehr viel recherchiert, über Anmeldung auf deutsche Firma,Institut,Uni etc.finde ich leider nichts.
Hab gestern wieder mit " Bozen" telefoniert, da wurde mir bestätigt das dieses Modell in Südtirol rege praktiziert wird.
Ein mir bekannter, ehemaliger Professor an der TH- Graz,Kfz- wesen,hat seinen Pickup auf die Uni gemeldet. Er besitzt ein Haus in der Toscana und hat nur seinen alten Panda 4x4 auf italienische Kennzeichen umgemeldet(relativ billig).
Auch Leasingfahrzeuge wurden noch nicht erwähnt anscheinend sollen die ja auch ausgenommen sein.
LG,Helmut
Gesetzliche Ausnahmen
Nutzer von Leasing- oder Mietfahrzeugen haben nichts zu befürchten, wenn der Vermieter bzw. Leasinggeber keinen Firmensitz in Italien hat. Sie müssen allerdings in diesem Fall einen Leasing- bzw. Mietvertrag im Fahrzeug mitführen und bei Kontrollen vorlegen können. Andernfalls wird hier eine Strafe von 250 bis 1000 EUR fällig.

Eine weitere Ausnahme gilt bei Dienstfahrzeugen: Personen mit Wohnsitz in Italien, denen von ihrem ausländischen Arbeitgeber ein Wagen zur Verfügung gestellt wird, sind von den Sanktionen befreit. Auch hier gilt allerdings, dass das Unternehmen keine Niederlassung in Italien haben darf.

So beim ADAC nachzulesen ;)