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Mit B-Führerschein 125cc fahren?
Verfasst: 31.10.2018, 09:43
von franzm
die Frage ist vermutlich ein Klassiker, aber irgendwie hab ich schon alles (und das Gegenteil davon) gelesen. Nächstes Jahr im Mai komme ich mit Freunden nach Sardinien und wollte mit ihnen per 125er-Roller (die sie mieten werden) die Ostküste erkunden. Jetzt ist es so, dass italiener mit italienischem B-Führerschein 125er fahren dürfen. Dürfen das Deutsche mit deutschen Führerscheinen auch? Der Vermieter sagt ja (oder vermutlich ist es ihm egal). Was sagt ihr?
Re: Mit B-Führerschein 125cc fahren?
Verfasst: 31.10.2018, 12:10
von futurestyling
Nein,diese Regelung gibt es nur in Luxemburg,Italien und Österreich!
Dort kannst du nach 6 nachgewiesenen Fahrstunden den Code 111 beantragen,ohne Prüfung.
2 deutsche Freunde haben den österreichischen Führerschein mit Code111 Eintragung beantragt und fahren seither mit österreichischem Fühereschein!
Lg,Helmut
Re: Mit B-Führerschein 125cc fahren?
Verfasst: 31.10.2018, 14:01
von franzm
also auf keiner italienischen Seite ist die Rede von "code 111" bzw. Fahrstunden. Es gilt, Italiener dürfen in Italien 125cc fahren, immer und ohne Zusatzbedingungen. Die Frage: dürfen das auch Deutsche mit deutschem Schein wird da naturgemäß nicht behandelt. Ich hab mal eine "Rechtsfrage" an den ADAC gestellt. Die antworten gewöhnlich relativ schnell.
Update: "code 111" ist ein österreichisches Ding, hat hier keine Relevanz
Re: Mit B-Führerschein 125cc fahren?
Verfasst: 31.10.2018, 14:10
von franzm
Laut Wikipedia (
https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChr ... (EU-Recht)) gilt:
Gemäß der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG[2], Artikel 6, Ziffer 3b können die Staaten die Möglichkeit vorsehen, dass mit dem Führerschein der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen ein Motorrad der Klasse A1 gefahren werden kann. Als nationale Regelungen gelten diese Berechtigungen dann für das jeweilige Territorium. Die Frage, ob und unter welchen Vorgaben ein Staat Lenkerberechtigungen aus anderen Staaten auf seinem Territorium anerkennt, obliegt ebenso seiner nationalen Entscheidung.
Das bedeutet: Italien kann selber entscheiden, ob Deutsche das dürfen oder nicht. Das muss ich versuchen rauszukriegen...
Re: Mit B-Führerschein 125cc fahren?
Verfasst: 31.10.2018, 15:25
von Su Corvu
Manchmal genieße ich die Gnade der frühen Geburt! Mit meinem Pkw-Führerschein von 1966 darf ich in Italien Motorräder/-Roller mit beliebigem Hubraum fahren. Also mein 150er Vespa-Gespann oder, wenn ich solch eine hätte, auch eine Münch (erinnert sich noch jemand an die?).
Re: Mit B-Führerschein 125cc fahren?
Verfasst: 31.10.2018, 18:35
von Casa Sardegna
Klar, die Mammut mit NSU TT Vierzylinder
Re: Mit B-Führerschein 125cc fahren?
Verfasst: 01.11.2018, 08:23
von futurestyling
Also nochmals zum langsam mitlesen!
Der Code 111 hat sehr wohl Relevanz, und zwar wenn du einen österreichischen Führerschein hast.Du kannst,wie schon angeführt,deinen deutschen mit diesem Zusatz auf einen solchen umschreiben lassen.Der wird dann in Italien sehr wohl anerkannt!
Habe gestern nochmals einen bekannten Autohändler und Versicherer in Bozen kontaktiert, der mir bestätigte dass du mit deinem PKW-Schein keine 125er fahren darfst.Auch die Italiener dürfen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Also entweder umschreiben lassen oder doch einfach den Schein machen, ist ja keine Hexerei(Hab ich mit 64 auch noch geschafft, Kosten lediglich 460.-)!
Lg,Helmut
Re: Mit B-Führerschein 125cc fahren?
Verfasst: 01.11.2018, 08:29
von Orientale Sarda
Soviel ich weiss gilt das gleiche für sämtliche Führerscheine.
Auch für Motorboote wird immer angenommen, das hier jeder 40PS Boote fahren darf.
Das ist grundsätzlich aber falsch!
Du darfst als Deutscher ein 40 PS Boot mit italienischer Zulassung fahren.
Bringst du aber dein 40 PS Boot aus Deutschland mit so darfst du es auch in Italien nicht ohne Führerschein fahren.
Den Fall hatten wir gerade mit einer Truppe aus Deutschland.
Re: Mit B-Führerschein 125cc fahren?
Verfasst: 02.11.2018, 12:00
von franzm
hab jetzt die Antwort vom ADAC (hab die wichtigen Passagen zusammengeschnitten):
"... Zum 01.01.1999 wurde die 2. Führerscheinrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Diese EU-Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, die Fahrerlaubnis der Klasse B für das eigene Hoheitsgebiet auf Fahrzeuge der Klasse A1 auszudehnen. Von dieser Möglichkeit haben einige EU-Staaten, nicht dagegen Deutschland Gebrauch gemacht, [..] und damit abgelehnt, die Berechtigung der Klasse A1 ganz oder unter bestimmten Voraussetzungen mit der Klasse B zu verknüpfen. Damit gilt: Erst nach Erwerb der Führerscheinklasse A1 darf ein Leichtkraftrad gefahren werden. Dies gilt sowohl für das In- als auch für das Ausland..."
Re: Mit B-Führerschein 125cc fahren?
Verfasst: 02.11.2018, 12:05
von franzm
futurestyling hat geschrieben: ↑01.11.2018, 08:23
Also nochmals zum langsam mitlesen!
Der Code 111 hat sehr wohl Relevanz, und zwar wenn du einen österreichischen Führerschein hast.Du kannst,wie schon angeführt,deinen deutschen mit diesem Zusatz auf einen solchen umschreiben lassen.Der wird dann in Italien sehr wohl anerkannt!
Habe gestern nochmals einen bekannten Autohändler und Versicherer in Bozen kontaktiert, der mir bestätigte dass du mit deinem PKW-Schein keine 125er fahren darfst.Auch die Italiener dürfen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Also entweder umschreiben lassen oder doch einfach den Schein machen, ist ja keine Hexerei(Hab ich mit 64 auch noch geschafft, Kosten lediglich 460.-)!
Lg,Helmut
ja, ok, aber tauchte in meiner Frage irgendwo Österreich auf?