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Auto mit deutschem Kennzeichen verleihen

Verfasst: 09.01.2024, 19:17
von sonja
Hallo ihr Lieben,
ich habe das Gerücht gehört, dass es in Sardinien verboten ist, sein Auto mit deutschem Kennzeichen an jemand anderen zu verleihen, bzw. andere als den Halter damit fahren zu lassen. Ich kann mir das kaum vorstellen, wenn ich bei meiner deutschen Versicherung grundsätzlich einen so gearteten Tarif abgeschlossen habe.
Wisst ihr da Näheres?

Danke schon mal!

Re: Auto mit deutschem Kennzeichen verleihen

Verfasst: 09.01.2024, 21:12
von George M
Hallo Sonja,
ich habe mal was Ähnliches gehört - damals im Zusammenhang mit Mietwägen, die aus Deutschland einreisen. Das galt allerdings für Italien im Allgemeinen. Wobei ich es nicht als generelles Verbot kenne, sondern lediglich die Autorisierung des Halters zum Führen nachgewiesen werden muss. Hierfür gibt es beim ADAC Formulare, die ich auch immer verwende, sobald ich mit dem Auto meiner Frau einreise. Bei Bedarf bitte melden, dann kann ich das Formular übermitteln. Es steht aber auch im Downloadbereich des ADAC kostenlos zur Verfügung.
Was die tatsächliche Rechtsgrundlage hierfür ist, keine Ahnung. Daher mein Halbwissen bitte nicht als abschließend betrachten. Eine Erprobung in der Praxis (Verkehrskontrolle) hatte ich bisher nicht.
Viele Grüße
Michael

Re: Auto mit deutschem Kennzeichen verleihen

Verfasst: 09.01.2024, 22:43
von Carlo
Das Verbot, ein Auto mit deutschem Kennzeichen in Italien zu verleihen bezieht sich nur auf Nutzer, die einen Wohnsitz in Italien haben. Personen ohne Wohnsitz in Italien können das Auto nutzen, auch wenn sie nicht der Halter sind und die Versicherung diese Nutzung abdeckt. Mittlerweile ist in Italien sogar die kurzfristige Nutzung eines Autos mit ausländischem Kennzeichen durch Personen mit Wohnsitz in Italien erlaubt. Nachstehend die Rechtsauskunft des ADAC zu diesem Sachverhalt.

Gruß Carlo

„Halter nutzt das Auto in Italien nicht selbst“

Problematisch ist der Fall, wenn abweichend vom Halter (Eintrag Fahrzeugpapiere!) eine andere Person mit festem Wohnsitz in Italien das Fahrzeug fährt.
Ein Beispiel: Ein in Deutschland ansässiger Fahrzeughalter überlässt einem Angehörigen, der in Italien wohnt, ein in Deutschland zugelassenes Auto, damit dieser es an seinem Wohnsitz in Italien kurzfristig nutzen kann. Der Wohnsitz des Halters in Deutschland änderte nach bisheriger Handhabung der italienischen Behörden nichts daran, dass der Angehörige das Fahrzeug innerhalb von drei Monaten ummelden muss, wenn er damit in Italien fahren möchte.
Dieser Schieflage ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 16. Dezember 2021 (Aktenzeichen C-274/20) entgegengetreten. Er hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass keine Strafe erhoben werden darf und auch keine Ummeldung erfolgen muss, wenn das im Ausland zugelassene Fahrzeug nur vorübergehend in Italien ist und dort von einer in Italien wohnenden Person nur für kurze Zeit gefahren wird.“

Re: Auto mit deutschem Kennzeichen verleihen

Verfasst: 15.01.2024, 10:19
von franzm
gut zu wissen! Ich hab ja mein Auto ganzjährig dort stehen, und hab es hin und wieder den Nachbarn geliehen (bin ja froh, wenn die Kiste im Winter auch mal gewegt wird). Ich hatte mir tatsächlich keine Gedanken darüber gemacht, ob das legal ist...

Re: Auto mit deutschem Kennzeichen verleihen

Verfasst: 21.01.2024, 09:57
von Marcus
Mein lieber Franz. Fast Kriminellemachenschafften
LG Marcus