Verglasung von Balkonen u. Veranden ohne Baugenehmigung
Verfasst: 19.09.2022, 10:40
Ein interessanter Artikel zum Baurecht in der Wirtschaftszeitung "Il Sole 24 Ore":
Ein neues Gesetzesdekret (Decreto legge n. 115/2022) erlaubt die Verglasung von Balkonen, Veranden u. Loggien ohne Genehmigung der kommunalen Bauämter, da es sich um keine Erhöhung des Volumens der Immobilie handelt. Die Verglasung kann z.b. aus Schiebtüren u. -Fenstern bestehen:
https://www.ilsole24ore.com/art/casa-ba ... o-AET1hH0B
Ein neues Gesetzesdekret (Decreto legge n. 115/2022) erlaubt die Verglasung von Balkonen, Veranden u. Loggien ohne Genehmigung der kommunalen Bauämter, da es sich um keine Erhöhung des Volumens der Immobilie handelt. Die Verglasung kann z.b. aus Schiebtüren u. -Fenstern bestehen:
https://www.ilsole24ore.com/art/casa-ba ... o-AET1hH0B