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Rentenversteuerung in Italien

Verfasst: 29.09.2021, 13:35
von Hans1
Ich habe "drüben" den folgenden Text gefunden. Da es bei mir 2022 soweit ist, die Frage: Kennt jemand das Gesetz und ist dem so?

Mit der Legge di Bilancio 2019 hat die italienische Regierung eine Pauschalsteuer von 7% für alle Rentner eingeführt, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen.

Dieses Gesetz soll natürliche Personen, die eine Rente von einer nicht-italienischen Einrichtung beziehen, ermutigen, ihren Wohnsitz nach Italien zu verlegen.

Die Pauschalsteuer von 7 % wird bei Personen angewandt, die ein aus ausländischen Quellen stammende Rente beziehen und ihren Wohnsitz in einen italienischen Ort mit einer Bevölkerung von nicht mehr als 20.000 Einwohnern verlegen.

Diese Orte müssen zwangsläufig in einer der folgenden Regionen liegen: Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise oder Apulien.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Rentner (der Ausländer oder Italiener sein kann, aber in den letzten 5 Jahren nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein darf) sich in Italien mit einer Pauschalsteuer von 7 % auf seine Einkünfte aus Rentenzahlungen und anderen Quellen besteuern lassen, insofern diese Einkünfte im Ausland bezogen wurden oder ihren Ursprung dort haben.

Diese Steuervergünstigung hat jedoch eine begrenzte Laufzeit: Sie kann nur für fünf Jahre ab dem Jahr, in dem sie in Kraft tritt, in Anspruch genommen werden.

Sollte dem so sein, wäre eine erhebliche Steuerersparnis gegenüber dem deutschen Steuersatz gegeben. Zumindest für fünf Jahre.

Re: Rentenversteuerung in Italien

Verfasst: 30.09.2021, 10:42
von Carlo
Das ist so. Hat man allerdings z.B. noch ein Haus in D und damit evtl. Mieteinkünfte oder Kapitaleinkünfte oder private Renten hat man automatisch einen eingeschränkten steuerlichen Wohnsitz in D, das heißt der Progressionsvorbehalt in D steigt. Man sollte sich vorher auf den Seiten des FA Neubrandenburg informieren (zuständig für im Ausland lebende Deutsche) und sich mit dem Text des Doppelbesteuerungsabkommens D/I beschäftigen. Einen Teil der gesparten Steuern muss man ggfs auch bei einem Steuerberater und auf jeden Fall bei einem
Commercialista abtreten.

Auch die Auswirkungen auf die Rentenhöhe bzw. den Zuschuss für die RV der Rentner muss man klären.

Gruß Carlo

Re: Rentenversteuerung in Italien

Verfasst: 01.10.2021, 13:32
von Tina Adler
@carlo ich glaube du meinst den Zuschuss für die KV der Rentner und nicht die RV der Rentner im letzten Satz, oder ?

LG Tina

Re: Rentenversteuerung in Italien

Verfasst: 02.10.2021, 09:04
von Carlo
Ja

Re: Rentenversteuerung in Italien

Verfasst: 02.10.2021, 13:49
von Tine
hallo Hans, sehr interessant. was meinst du mit "Inkraft treten" ?? 2019 erlass des Gesetzes oder beginn der 7% Periode?

Re: Rentenversteuerung in Italien

Verfasst: 02.10.2021, 14:46
von Hans1
Hallo Tine,
dass mit in Kraft treten steht so in dem Text. Ich persönlich gehe aber davon aus, dass die fünf Jahre ab Rentenbeginn laufen. Das mit der KV betrifft mich eh nicht.

Re: Rentenversteuerung in Italien

Verfasst: 02.10.2021, 14:50
von sonja
Im Übrigen hab ich letztens gehört, dass von der Rente, wenn man sie in Deutschland bezieht und in Italien lebt, a priori vor der Überweisung 30% abgezogen werden. Ist das wirklich wahr?

Re: Rentenversteuerung in Italien

Verfasst: 02.10.2021, 15:24
von Hans1
Sonja, das fällt unter Gerüchte. Solange es sich um's EU Ausland handelt, passiert diesbezüglich nix. Noch dazu gibt es zwischen D und I das Doppelbesteuerungsabkommen. Du kannst lediglich keine Werbungs und sonstige Kosten geltend machen.

Re: Rentenversteuerung in Italien

Verfasst: 02.10.2021, 16:10
von sonja
Danke, sehr beruhigend, ich habs auch nicht glauben können...

Re: Rentenversteuerung in Italien

Verfasst: 06.10.2021, 19:50
von Carlo
Ich möchte hier nochmal auf eine andere Möglichkeit des Sparens für Rentner hinweisen, die ohne Residenza ein Haus in Italien besitzen. Tari und IMU (also Gemeinde- und Abfallabgaben) sinken auf 50% wenn man seine Rente aus dem Ausland bezieht. Die Ersparnis ist nicht so hoch wie im Falle der Einkommensteuer aber einige Hundert Euro lassen sich damit auch sparen.

https://quifinanza.it/fisco-tasse/imu-e ... ti/459950/

Gruss Carlo