EU-Gesetz Handhabung
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EU-Gesetz Handhabung
War heute am italienischen Konsulat in Innsbruck.Hab mir gedacht warum soll ich eigentlich wegen einem Vorfall den Reisepass neu ausstellen lassen,ich hole mir eine Bestätigung das laut EU Verordnung ein abgelaufener Reisepass noch 5 Jahre Gültigkeit hat.
Die Dame erklärte mir dass das nicht möglich sei!
Begründung wörtlich:
Wissen Sie,wir in Italien nehmen das mit den EU- Vorschriften nicht so wie geschrieben, wir haben unsere eigene Meinung. Und so müssen Sie halt akzeptieren was Ihnen der Polizist, Carabinieri, oder anderweitiger Beamter oder Aufsichtsorgan sagt.Das hat dann Gültigkeit!
( ( siehe Fähre, Reisepass)lg,Helmut
Die Dame erklärte mir dass das nicht möglich sei!
Begründung wörtlich:
Wissen Sie,wir in Italien nehmen das mit den EU- Vorschriften nicht so wie geschrieben, wir haben unsere eigene Meinung. Und so müssen Sie halt akzeptieren was Ihnen der Polizist, Carabinieri, oder anderweitiger Beamter oder Aufsichtsorgan sagt.Das hat dann Gültigkeit!
( ( siehe Fähre, Reisepass)lg,Helmut
- eckart
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Re: EU-Gesetz Handhabung
GEFUNDEN AUF: https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanun ... f-16184456
"Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen."
Falsch. Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das grundsätzlich das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt. Zu diesen Ländern zählen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn.
Auf Grund der aktuellen Grenzkontrollen sollten jedoch immer gültige Reisedokumente benutzt werden. Auch bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es ist daher empfehlenswert nur mit gültigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis zu verreisen
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Also ich benutze nur meinen Personalausweis (bleib in der EU) und der muss immer gültig sein. So habe ich keine Probleme. Macht für mich aber auch keinen Sinn zu sagen: 5 Jahre habe ich jetzt noch Zeit mir einen neuen aus stellen zu lassen
"Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen."
Falsch. Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das grundsätzlich das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt. Zu diesen Ländern zählen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn.
Auf Grund der aktuellen Grenzkontrollen sollten jedoch immer gültige Reisedokumente benutzt werden. Auch bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es ist daher empfehlenswert nur mit gültigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis zu verreisen
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Also ich benutze nur meinen Personalausweis (bleib in der EU) und der muss immer gültig sein. So habe ich keine Probleme. Macht für mich aber auch keinen Sinn zu sagen: 5 Jahre habe ich jetzt noch Zeit mir einen neuen aus stellen zu lassen
Meine Muttersprache ist deutsch - Ich bin EUROPÄER!
La mia lingua madre è il tedesco - Sono EUROPEO!
UND
Con Piacere im Westen Sardiniens,
a casa der Eckart Schuster (https://mein-tagebuch.de/)
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Re: EU-Gesetz Handhabung
He, es gibt Leute, die schmeissen Lebenmittel weg wenn das Haltbarkeitsdatum auch nur einen Tag überschritten ist und da diskutieren wir über amtliche Dokumente?
Es ist jedem selber Überlassen (Fluglinien, Fährlinien u.s.w.) was er als identifikation anerkennt.
Mal im ernst - wenn bei mir einer mit Kreditkarte zahlt und ich mir den Ausweis zeigen lasse das ich den akzeptiere wenn der auch nur einen Tag abgelaufen ist? Ich wäre schön blöd, dann stehe ich nämlich selbst in der Haftung!
Es ist jedem selber Überlassen (Fluglinien, Fährlinien u.s.w.) was er als identifikation anerkennt.
Mal im ernst - wenn bei mir einer mit Kreditkarte zahlt und ich mir den Ausweis zeigen lasse das ich den akzeptiere wenn der auch nur einen Tag abgelaufen ist? Ich wäre schön blöd, dann stehe ich nämlich selbst in der Haftung!
Ok, mag sein, das deine Meinung richtig ist.
...meine gefällt mir trotzdem besser
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- franzm
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Re: EU-Gesetz Handhabung
hier steht alles, was Deutsche zu dem Thema wissen müssen. Von 5 Jahren ist da nirgendwo die Rede...
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01S ... 1.1_cid324
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Re: EU-Gesetz Handhabung
Ja Eckart,eh klar!
Aber Reisepass mach ich ganz sicher keinen neuen! Ich nehme einen neuen Personalausweis, der gilt auch 10 Jahre,kostet obendrein weniger und enthält noch! keine Fingerabdrücke!
Irgendwie verstehe ich die Italiener immer besser,die mit ihren eigenen Regeln und dem teilweisen verweigern von EU- Verordnungen bzw.Gesetzen!
Viele stinken mir auch zum Himmel!
Gib mal auf Google folgendes ein:
Fingerabdrücke Reisepass Experten!
Dann siehst Du wovon ich spreche, lg,Helmut
Aber Reisepass mach ich ganz sicher keinen neuen! Ich nehme einen neuen Personalausweis, der gilt auch 10 Jahre,kostet obendrein weniger und enthält noch! keine Fingerabdrücke!
Irgendwie verstehe ich die Italiener immer besser,die mit ihren eigenen Regeln und dem teilweisen verweigern von EU- Verordnungen bzw.Gesetzen!
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Re: EU-Gesetz Handhabung
Wortmeldung Franz, Du hast ja vollkommen recht in Bezug auf Deutschland.
Ich komme aber, wie du vielleicht über sehen hast aus Österreich, und die haben mit einigen EU-Staaten eine 5 jährige Frist ausgehandelt.Das das einige Italiener nicht interessiert ist wieder eine andere Sache!
Lg,Helmut
Ich komme aber, wie du vielleicht über sehen hast aus Österreich, und die haben mit einigen EU-Staaten eine 5 jährige Frist ausgehandelt.Das das einige Italiener nicht interessiert ist wieder eine andere Sache!
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Re: EU-Gesetz Handhabung
An Orientale Sarda,
weiß leider nicht was dir über's "Essen" gelaufen ist, aber darüber diskutieren wird wohl möglich sein dürfen,und der Vergleich mit "Essen Wegwerfen" ist für mich etwas weit hergeholt.
Über deine Argumentation könnte man natürlich sehr viel schreiben,so wie über Massentierhaltung, Übersättigung der Märkte mit ausländischen Produkten zu jeder "Unzeit",Konsumgier,Fastfood etc.
Vielleicht machst du ein eigenes Thema auf, da könnte man sicherlich einiges Berichten,also nichts für ungut,war nur meine Meinung dazu,LG,Helmut
weiß leider nicht was dir über's "Essen" gelaufen ist, aber darüber diskutieren wird wohl möglich sein dürfen,und der Vergleich mit "Essen Wegwerfen" ist für mich etwas weit hergeholt.
Über deine Argumentation könnte man natürlich sehr viel schreiben,so wie über Massentierhaltung, Übersättigung der Märkte mit ausländischen Produkten zu jeder "Unzeit",Konsumgier,Fastfood etc.
Vielleicht machst du ein eigenes Thema auf, da könnte man sicherlich einiges Berichten,also nichts für ungut,war nur meine Meinung dazu,LG,Helmut
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Re: EU-Gesetz Handhabung
Och, mir ist nix über die Leber gelaufen.
Ich stimme dir völlig zu das wir hier über alles diskutieren können müssen.
Meine intention ist auch wahrscheinlich etwas falsch rüber gekommen. Für mich ist jedes verlängern meines deutschen Ausweises gleich ain "Staatsakt".
Ich muss nach Cagliari zum Konsulat und aknn gleich richtig Geld in die Hand nehmen. Nervt mich auch, kann ich aber nicht ändern.
INsofern kann ich nur darüber schmunzeln, wenn sich jemand darüber beschwert, das es hier keine Toleranz gibt.
Mein Hinweis, das ich selber in Haftung gehe sollte aber durchaus zu denken geben. Ich bin verpflichtet die Identität einer Person, die mit Karte zahlt zu überprüfen. Und da gibt es keine Toleranz.
Ich stimme dir völlig zu das wir hier über alles diskutieren können müssen.
Meine intention ist auch wahrscheinlich etwas falsch rüber gekommen. Für mich ist jedes verlängern meines deutschen Ausweises gleich ain "Staatsakt".
Ich muss nach Cagliari zum Konsulat und aknn gleich richtig Geld in die Hand nehmen. Nervt mich auch, kann ich aber nicht ändern.
INsofern kann ich nur darüber schmunzeln, wenn sich jemand darüber beschwert, das es hier keine Toleranz gibt.
Mein Hinweis, das ich selber in Haftung gehe sollte aber durchaus zu denken geben. Ich bin verpflichtet die Identität einer Person, die mit Karte zahlt zu überprüfen. Und da gibt es keine Toleranz.
Ok, mag sein, das deine Meinung richtig ist.
...meine gefällt mir trotzdem besser
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Re: EU-Gesetz Handhabung
Alles gut und lieb!
Vergiß das einfach Alles,ich hab mich nie beschwert dass es keine Toleranz gibt.
Ich habe nur darauf hingewiesen dass bei uns mit Italien 5 Jahre Übergangsfrist vereinbart wurde.
Wenn das jetzt anders gehandhabt wird habe ich das zu akzeptieren, und ich akzeptierte es!
Schönen Abend noch,lg,Helmut
Vergiß das einfach Alles,ich hab mich nie beschwert dass es keine Toleranz gibt.
Ich habe nur darauf hingewiesen dass bei uns mit Italien 5 Jahre Übergangsfrist vereinbart wurde.
Wenn das jetzt anders gehandhabt wird habe ich das zu akzeptieren, und ich akzeptierte es!
Schönen Abend noch,lg,Helmut
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