Landwirtschaftliche Nutzung / Bauer sein

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Su Corvu
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Re: Landwirtschaftliche Nutzung / Bauer sein

Beitrag von Su Corvu »

Hier geht mal wieder einiges durcheinander, das macht hilfreiche Antworten schwierig.
Es fängt schon bei der schiefen Überschrift an; Um eine Baugenehmigung in einer "Zona Agricola" zu erhalten, musst Du kein Landwirt werden. Es geht um den Erhalt der Natur und die Entwicklung des ländlichen Raumes im Sinne des sardischen Landschaftsschutzgesetzes (PPR) und der kommunalen Stadtplanung (PUC).
Der Beitrag des Bauherrn soll darin bestehen, dass er selbst im Haus seinen Wohnsitz haben wird (als Beitrag gegen die Landflucht) und auf seinem Grundstück zur Entwicklung der Landschaft/des ländlichen Raums durch Bepflanzung, Aufforstung oder Tierhaltung o.ä. beiträgt. Wir haben z.B. Olivenbäume gepflanzt u. alte Birnbäume mit typischen regionalen Sorten aufgepfropft. Dies nicht zum Verkauf, sondern für für den Eigenbedarf und als Beitrag zur dörflichen "Tauschwirtschaft".
So schlicht muss man sich das vorstellen. Ob man staatliche Fördermittel für kommerziellen landwirtschaftlichen Anbau nutzen will, ist eine ganz andere Frage.
schlawina
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Re: Landwirtschaftliche Nutzung / Bauer sein

Beitrag von schlawina »

Was ist jetzt bitte wieder falsch an der Überschrift bzw die Fragestellung?? :shock:

Die Problematik ist eher, dass die Frage die ich ursprünglich gestellt habe, anscheinend nicht richtig aufgefasst wird.
Meine Frage ist und war:
Weiß jemand ob es eine Regelung bzgl. landwirtschaftlicher Nutzung besteht und ob alles angebaut werden darf?

Ob dies dann für Eigenverbrauch oder Verkauf oder Tauschhandel genutzt wird, ist eigentlich komplett irrelevant... darum kümmere ich mich selbst....
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Casa Sardegna
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Re: Landwirtschaftliche Nutzung / Bauer sein

Beitrag von Casa Sardegna »

Ich verstehe Deine Frage, aber auch Günthers Antwort.

Was die landwirtschaftliche Nutzung einer bestehenden Fläche ist, ergibt sich (vermutlich) bereits aus der derzeitigen Nutzung. Wenn auf einem Hang seit 100 Jahren Oliven stehen, wird man diese sicherlich weiter zur Ölivenproduktion nutzen dürfen. Und ein paar Bienenstöcke dazwischen zu stellen, ist ebenso erlaubt. Den ganzen Hain zu fällen und Getreide anpflanzen, dürfte in der Theorie zulässig sein, aber praktisch unsinnig sein. Auf einem Acker alternierend Auberginen oder Kartoffeln zu pflanzen, ist Dir ebenso unbenommen. Aus dem Acker einen Hühnerhof zu machen, bedarf grundsätzlich einer Genehmigung für Bauten, Einzäunung und ggf. Strom- und Wasseranschluß. Bei alle diesen Aktivitäten bist Du aber noch lange kein Landwirt im rechtlichen Sinne, sondern besitzt bzw. wirtschaftest landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Und das ganze Projekt von einem reinen Selbstversorger zu einem kommerziellen landwirtschaftlichen Betrieb zu überführen, um Fördergelder für Investitionen zu erhalten, läuft nur unter Einbindung der Kommune, der Landwirtschaftskammer und Nachweis entsprechender Flächen (Besitz oder Anpachtung). Wenn du selbst produzierte Waren, egal, ob aus dem Selbstversorgerhof oder aus dem landwirtschaftlichen Betrieb, verkaufen willst (Hofladen oder Markt oder an Kooperativen), so benötigst Du dazu ebenso eine Genehmigung. Auch werden Dir entsprechende Auflagen an die Hygiene, Herstellungsverfahren, Verpackung etc. gemacht werden. Wenn du also über die Herstellung von Safran, Eiern, Hühnern o.ä. in Mengen nachdenktst, die Du nicht mehr selbst verbrauchen willst, musst Du Dich mit diesen Punkten unter Einbindung von Fachleuten beschäftigen.

Jeder kommerzielle Händler wird Dir Deine Waren ohne Nachweis solcher Genehmigungen jedenfalls nicht abnehmen (dürfen).
Tanti Saluti

Maria Pia und Michael
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Re: Landwirtschaftliche Nutzung / Bauer sein

Beitrag von futurestyling »

Wie unterschiedlich das Ganze anscheinend behandelt wird,erstellt sich für mich aus der letzten Antwort von Günther,die ich z. B. nicht nachvollziehen kann!
Mein sardischer Freund Pietro erhielt die Genehmigung zum Bauen erst nach dem er Obst und Gemüse anbaute und denn Nachweis erbringen konnte davon seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können!
Wartezeit bis zum Bau waren bisher 8 Jahre, und das als Einheimischer!
LG,Helmut
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Re: Landwirtschaftliche Nutzung / Bauer sein

Beitrag von schlawina »

Ja muss gestehen die Hürden unserer Auswanderung sind nicht ohne :o :lol:

Grundsätzlich war meine Erstinformation, dass man für 100 qm Neubau ein Grundstück mit mind. 3 HA kaufen muss und eine landwirtschaftliche Nutzung betreiben MUSS.
Lt. meinen neuesten Info´s ist dieses Gesetz mit 01/2020 gefallen. Neues Gesetz soll sein, dass man für ein Wohnhaus von 100 qm mind. 1 HA haben muss und eine landwirtschaftliche Nutzung NICHT mehr verpflichtend ist.
Beim Kauf größerer Grundstücke verdoppelt sich die Bebaumöglichkeit nicht ums doppelte sondern immer um 50%.

Hier aber eine kleine feine Info:
Es wird empfohlen zu bewirtschaften, da hier auch beim Bau und bei den Produkten statt 22% MwSt. nur noch 4% MwSt. anfallen.

Noch nicht klar ist in welchem Ausmaß dann auch bewirtschaftet werden "muss" und welche Erträge hier bezogen werden "müssen".
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Carlo
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Re: Landwirtschaftliche Nutzung / Bauer sein

Beitrag von Carlo »

Die bis zum 31.12.19 gültigen Bestimmungen des „piano casa“ für Sardinien wurden bis zum 30.06.20. verlängert. Dieses Gesetz regelt auch die Minimalfläche für Bauten in einer zona agricola: 3ha, davon mindestens 60% kultivierbar oder ein entsprechend grösseres Grundstück. Weiteres unter https://www.pianocasa-sardegna.it/. Wie das Gesetz nach dem 30.06.20 aussehen soll, wird derzeit verhandelt. Alle Details s.o. unter dem angegebenen Link.

Ganz allgemein kann und muss man solche Dinge immer mit einem Geometra und ggfs. der betreffenden Gemeinde besprechen. Gerüchte helfen da nicht weiter.

Gruss Carlo
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Carlo
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Re: Landwirtschaftliche Nutzung / Bauer sein

Beitrag von Carlo »

Noch eine Ergänzung:

ein Problem des „piano casa“ für Sardinien in der aktuellen (verlängerten Fassung) ist neben der Größe des Grundstücks die Verpflichtung des Besitzers zum „imprenditore agricola“. Dafür enthält das Gesetz keine Ausführungsbestimmungen. Daher legen unterschiedliche Kommunen das Gesetz unterschiedlich aus. Alle verlangen zumindest ein „miglioramento di fondiario“, Art und Umfang werden in der Regel durch das Gutachten eines Agronomo bestimmt. Diese Arbeiten müssen i.d.R. vor der Erteilung oder Erneuerung einer Baugenehmigung in einer zona agricola erfolgen. Manche Kommunen verlangen darüberhinaus noch eine Wirtschaftlichkeitsrechung für die möglichen Erträge aus dem miglioramento. Ob das in irgendeiner Form einer Nachkontrolle unterliegt, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Luna sarda
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Re: Landwirtschaftliche Nutzung / Bauer sein

Beitrag von Luna sarda »

Mit dem Auslaufen des PPR Ende 2020 und der Neufassung durch die Region, sollte es ja wieder möglich sein, auf 1 ha zu bauen, wenn gleichzeitig ein 'miglioramento fondo' damit einhergeht. Eingetragener Landwirt zu sein, war keine Voraussetzung mehr.
Leider wurde das neue Gesetz mit über 30 Artikeln, wovon nur ein kleiner Teil das Bauen in landwirtschaftlichen Zonen betrifft, von Rom blockiert. Daran hat sich leider bis heute noch nichts geändert. Es wird gerade wieder einmal über die Interpretation bei einzelnen Artikeln gestritten.
L'abitudine è la più brutta delle malattie. Ti fa accettare di tutto, anche di non essere felice!
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