Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

praktische Informationen für Leute, die hier nicht nur Urlaub machen
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Casa Sardegna
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Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Beitrag von Casa Sardegna »

Das ist aber doch kein Widerspruch zu dem, was Günther schreibt. Irgendwie wird hier von Dir, Pastorella, etwas zwischen Wohnsitz, Ausweis und Fahrzeuganmeldung verquirlt.

Wenn ich mich in D abmelde, habe ich dort keinen Wohnsitz mehr. Das hat aber nichts mit meinem Ausweis (Pass) zu tun, den ich als Deutscher auch dann behalte, wenn ich dauerhaft im Ausland lebe. Um nachzuweisen, dass ich keinen Wohnsitz mehr in D habe, dient die Abmeldebescheinigung. Dafür steht mir, um weiter im Ausland als Deutscher einen Pass zu bekommen, meinem Wahlrecht nachzukommen und konsularisch betreut zu werden, das Konsulat zur Verfügung. Beispiel: Auswanderung nach Australien

Wenn ich mich nicht in D abmelde, sprich einen Wohnsitz behalte (Erst- oder Zweitwohnsitz), dann brauche ich nach dieser Logik auch kein Konsulat in Italien, sondern kann und muss mich an mein deutsches Einwohnermeldeamt wenden. Für Notfälle steht mir im Ausland ebenso das Konsulat zur Verfügung. Bei einer Ausweisverlängerung handelt es sich allerdings nicht um einen Notfall, also handelt die genannte Dame in Konsulat völlig richtig.

Die Entscheidung, ob ich in Italien eine Residenza beantragen möchte bzw. muss, hängt davon ab, ob ich mich dort mehr als die Hälfte des Jahres dauerhaft aufhalte. Dies erfordert aber nicht zwingend eine Abmeldung aus Deutschland. Ich kann dort nach wie vor mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Maßgeblich ist die Frage, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet, der nicht von der Aufenthaltsdauer in Deutschland bzw. Italien abhängt.

Hier noch ein paar Hinweise:

www.workwide.de/in-deutschland-gemeldet ... r-abmelden
www.deutsche-im-ausland.org/im-ausland- ... usland.htm

Bezogen auf die Vor- und Nachteile einer Residenza (und damit auf das eigentliche Thema der Fahrzeugzulassung) muss man diese Entscheidung sehr sorgfältig an der eigenen Lebenssituation festmachen. Für mich überwiegen dabei die Argumente für eine Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland.
Tanti Saluti

Maria Pia und Michael
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Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Beitrag von Pastorella »

Ich bin wegen einer anderen Sache beim Konsulat gewesen und bin daraufhin gewiesen worden das ich als residente in Italien in Deutschland abgemeldet sein müsste, eine klare Regelung gibt es hier sowieso nicht,meine comune wollte keine Abmeldung aus Deutschland andere schon, da ich hier das ganze Jahr hier lebe und auch selten nach Deutschland fahre muss ja alles seine Richtigkeit haben, natürlich hat das abmelden nix mit den Nummernschildern zu tun, die Residenza sehr wohl LG
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Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Beitrag von Casa Sardegna »

Die dir gegebene Antwort ist Blödsinn.

Ein in der AIRE-registrierter Italiener ist und bleibt Residente und kann zugleich in Deutschland seinen Hauptwohnsitz haben.
Ein als Residente in Italien registrierter und lebender Deutscher kann weiterhin seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Deutschland haben.

Der Residente-Status in Italien ist nicht an eine Abmeldung in Deutschland gekoppelt.
Er ist allerdings Voraussetzung für die Zulassung eines Autos in Italien bzw. verpflichtend für dessen Ummeldung.

Und es ist zulässig, ohne Residente-Status mehrheitlich in Italien zu leben und einen Hauptwohnsitz in Deutschland zu haben bzw. diesen zu behalten.

Dann behält das Auto sein deutsches Nummernschild, die zugehörige deutsche Versicherung, es entfällt das zeitraubende und kostspielige Ummelden des Autos und das Übersetzen der technischen Unterlagen und das Fahrverbot des Residente mit nicht-italienischen Fahrzeugen.

Ich sehe hierin mehr Vor- als Nachteile.
Tanti Saluti

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Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Beitrag von Pastorella »

Ein in der Aire eingetragener Italiener ist kein resistente mehr in Italien haben wir gerade gehabt da meine Nichte ausgewandert ist ;)
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Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Beitrag von Salamaghe »

Das kann ich nur bestätigen. Wer in Aire eingetragen ist und in Deutschland gemeldet ist, kann nicht Residente hier sein. Diese Auskunft wurde uns hier auch gegeben.
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Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Beitrag von Casa Sardegna »

Dann widerspricht dies dem Status, den meine Frau hat.
Danach konnte sie von der Steuerreduzierung beim Kauf unseres Hauses profitieren, da AIRE gleich Residente.
Sie gilt als Residente in Triei/Sardegna, domiciliato in Germania

Wie passt das zusammen?
Tanti Saluti

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Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Beitrag von Luna sarda »

Das Problem bei all diesen Themen ist, dass es eine unterschiedliche Handhabung seitens der Administration gibt, also oft von Gemeinde zu Gemeinde anders, z.B. was die geforderte Abmeldung aus D angeht, aber auch, welche Vorgaben die motorizzazione in Oristano oder in Cagliari macht, welche Agentur wo welche Aussagen tätigt (bin schon zweimal falsch beraten worden), wie und wo die Ordnungskräfte welche vorgegebenen Regeln durchsetzen, etc.

Das Ganze ist aber auch ein europäisches Problem; man kann sich zwar überall niederlassen, arbeiten und Eigentum erwerben, aber die daraus resultierenden Folgen wurden nicht einheitlich oder gar nicht geregelt. Das wiederum hängt damit zusammen, dass kaum ein Staat der EU etwas von seiner Souveränität aufgeben will, vor allem, wenn es auch noch um Einnahmen geht.
Man könnte alles lösen, wenn man nur wollte (beim grenzüberschreitenden Postverkehr geht es ja auch; da werden die Einnahmen ja auch aufgeteilt). Dasselbe könnte man auch mit der KFZ Steuer machen, und dann wäre es egal, wo das Auto zugelassen ist. Strafen werden längst an den Halter im anderen EU Land 'weitergeleitet'; Versicherungen sind europaweit tätig, also auch kein Problem - an den Punkten müsste man vielleicht noch arbeiten.
Warum sollte man nicht ganz offiziell zwei oder drei Wohnsitze haben können - auch das ließe sich steuerlich regeln.
L'abitudine è la più brutta delle malattie. Ti fa accettare di tutto, anche di non essere felice!
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Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Beitrag von Su Corvu »

Eingeschrieben im "Anagrafe Italiani residenti all'estero (A.I.R.E.)" - was heißt das konkret?
Jeder Italiener, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss sich innerhalb von 1 Jahr beim dort zuständigen Konsulat in das "Register der im Ausland wohnhaften Italiener" eintragen lassen. Damit erlöscht die Residenz in Italien. Dennoch bleibt er Mitglied seiner italienischen Herkunftsgemeinde mit allen Rechten und Pflichten, ist also nicht "ausgebürgert".
Der Ausgewanderte ist in seiner ital. Gemeinde z.B. weiterhin wahlberechtigt und kann sich dort alle üblichen Dokumente ausstellen lassen, wie Pass u. Personalausweis und Urkunden. Einziger Nachteil ist, dass der staatliche Gesundheitsdienst nur noch beschränkt Leistungen erbringt. Vorteile sind u.a., dass Zuschüsse für Fähr- u. Flug-Tickets gewährt werden. Wichtig im Zusammenhang unseres Eingangsthemas: Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen kann weiterhin in Italien unbeschränkt gefahren werden,
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Su Corvu
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Re: Ausländisches Nummernschild bei Wohnsitz in Italien

Beitrag von Su Corvu »

Su Corvu hat geschrieben: 08.04.2019, 15:06Auch wenn das immer wieder behauptet wird: Der Führerschein muss nicht umgeschrieben werden, und für die Gültigkeit alter "Lappen" gibt es zum besseren Verständnis der ital. Polizei sogar eine Übersetzung (S. hab ich nicht mehr parat).
Hier die EU-Richtlinie mit Übersetzung:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32006L0126
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