Ein interessanter Artikel zum Baurecht in der Wirtschaftszeitung "Il Sole 24 Ore":
Ein neues Gesetzesdekret (Decreto legge n. 115/2022) erlaubt die Verglasung von Balkonen, Veranden u. Loggien ohne Genehmigung der kommunalen Bauämter, da es sich um keine Erhöhung des Volumens der Immobilie handelt. Die Verglasung kann z.b. aus Schiebtüren u. -Fenstern bestehen:
https://www.ilsole24ore.com/art/casa-ba ... o-AET1hH0B
Verglasung von Balkonen u. Veranden ohne Baugenehmigung
- Luna sarda
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Re: Verglasung von Balkonen u. Veranden ohne Baugenehmigung
Super, hätte mir vor 15 Jahren echt was gebracht! Da hat es noch die cubatura erhöht.
L'abitudine è la più brutta delle malattie. Ti fa accettare di tutto, anche di non essere felice!
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