Rentenversteuerung in Italien

praktische Informationen für Leute, die hier nicht nur Urlaub machen
Antworten
Benutzeravatar
Hans1
Experte
Beiträge: 720
Registriert: 10.11.2018, 10:40
Wohnort: 09062 Sadali/ SU
Kontaktdaten:

Rentenversteuerung in Italien

Beitrag von Hans1 »

Ich habe "drüben" den folgenden Text gefunden. Da es bei mir 2022 soweit ist, die Frage: Kennt jemand das Gesetz und ist dem so?

Mit der Legge di Bilancio 2019 hat die italienische Regierung eine Pauschalsteuer von 7% für alle Rentner eingeführt, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen.

Dieses Gesetz soll natürliche Personen, die eine Rente von einer nicht-italienischen Einrichtung beziehen, ermutigen, ihren Wohnsitz nach Italien zu verlegen.

Die Pauschalsteuer von 7 % wird bei Personen angewandt, die ein aus ausländischen Quellen stammende Rente beziehen und ihren Wohnsitz in einen italienischen Ort mit einer Bevölkerung von nicht mehr als 20.000 Einwohnern verlegen.

Diese Orte müssen zwangsläufig in einer der folgenden Regionen liegen: Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise oder Apulien.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Rentner (der Ausländer oder Italiener sein kann, aber in den letzten 5 Jahren nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein darf) sich in Italien mit einer Pauschalsteuer von 7 % auf seine Einkünfte aus Rentenzahlungen und anderen Quellen besteuern lassen, insofern diese Einkünfte im Ausland bezogen wurden oder ihren Ursprung dort haben.

Diese Steuervergünstigung hat jedoch eine begrenzte Laufzeit: Sie kann nur für fünf Jahre ab dem Jahr, in dem sie in Kraft tritt, in Anspruch genommen werden.

Sollte dem so sein, wäre eine erhebliche Steuerersparnis gegenüber dem deutschen Steuersatz gegeben. Zumindest für fünf Jahre.
Sadali :o
Benutzeravatar
Carlo
Experte
Beiträge: 826
Registriert: 14.01.2019, 00:46
Wohnort: Arzachena
Has thanked: 2 times
Been thanked: 54 times
Kontaktdaten:

Re: Rentenversteuerung in Italien

Beitrag von Carlo »

Das ist so. Hat man allerdings z.B. noch ein Haus in D und damit evtl. Mieteinkünfte oder Kapitaleinkünfte oder private Renten hat man automatisch einen eingeschränkten steuerlichen Wohnsitz in D, das heißt der Progressionsvorbehalt in D steigt. Man sollte sich vorher auf den Seiten des FA Neubrandenburg informieren (zuständig für im Ausland lebende Deutsche) und sich mit dem Text des Doppelbesteuerungsabkommens D/I beschäftigen. Einen Teil der gesparten Steuern muss man ggfs auch bei einem Steuerberater und auf jeden Fall bei einem
Commercialista abtreten.

Auch die Auswirkungen auf die Rentenhöhe bzw. den Zuschuss für die RV der Rentner muss man klären.

Gruß Carlo
Benutzeravatar
Tina Adler
aktiver User
Beiträge: 153
Registriert: 24.07.2018, 09:53
Wohnort: Havetoftloit / Ballao
Kontaktdaten:

Re: Rentenversteuerung in Italien

Beitrag von Tina Adler »

@carlo ich glaube du meinst den Zuschuss für die KV der Rentner und nicht die RV der Rentner im letzten Satz, oder ?

LG Tina
Benutzeravatar
Carlo
Experte
Beiträge: 826
Registriert: 14.01.2019, 00:46
Wohnort: Arzachena
Has thanked: 2 times
Been thanked: 54 times
Kontaktdaten:

Re: Rentenversteuerung in Italien

Beitrag von Carlo »

Ja
Benutzeravatar
Tine
Experte
Beiträge: 325
Registriert: 27.12.2019, 17:00
Wohnort: Posada & Weimar
Has thanked: 16 times
Been thanked: 2 times
Kontaktdaten:

Re: Rentenversteuerung in Italien

Beitrag von Tine »

hallo Hans, sehr interessant. was meinst du mit "Inkraft treten" ?? 2019 erlass des Gesetzes oder beginn der 7% Periode?
Benutzeravatar
Hans1
Experte
Beiträge: 720
Registriert: 10.11.2018, 10:40
Wohnort: 09062 Sadali/ SU
Kontaktdaten:

Re: Rentenversteuerung in Italien

Beitrag von Hans1 »

Hallo Tine,
dass mit in Kraft treten steht so in dem Text. Ich persönlich gehe aber davon aus, dass die fünf Jahre ab Rentenbeginn laufen. Das mit der KV betrifft mich eh nicht.
Sadali :o
Benutzeravatar
sonja
Experte
Beiträge: 716
Registriert: 23.07.2018, 09:37
Wohnort: Finning/San Giovanni-Posada
Kontaktdaten:

Re: Rentenversteuerung in Italien

Beitrag von sonja »

Im Übrigen hab ich letztens gehört, dass von der Rente, wenn man sie in Deutschland bezieht und in Italien lebt, a priori vor der Überweisung 30% abgezogen werden. Ist das wirklich wahr?
Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen. Genau so ist es übrigens, wenn man doof ist...
Benutzeravatar
Hans1
Experte
Beiträge: 720
Registriert: 10.11.2018, 10:40
Wohnort: 09062 Sadali/ SU
Kontaktdaten:

Re: Rentenversteuerung in Italien

Beitrag von Hans1 »

Sonja, das fällt unter Gerüchte. Solange es sich um's EU Ausland handelt, passiert diesbezüglich nix. Noch dazu gibt es zwischen D und I das Doppelbesteuerungsabkommen. Du kannst lediglich keine Werbungs und sonstige Kosten geltend machen.
Sadali :o
Benutzeravatar
sonja
Experte
Beiträge: 716
Registriert: 23.07.2018, 09:37
Wohnort: Finning/San Giovanni-Posada
Kontaktdaten:

Re: Rentenversteuerung in Italien

Beitrag von sonja »

Danke, sehr beruhigend, ich habs auch nicht glauben können...
Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen. Genau so ist es übrigens, wenn man doof ist...
Benutzeravatar
Carlo
Experte
Beiträge: 826
Registriert: 14.01.2019, 00:46
Wohnort: Arzachena
Has thanked: 2 times
Been thanked: 54 times
Kontaktdaten:

Re: Rentenversteuerung in Italien

Beitrag von Carlo »

Ich möchte hier nochmal auf eine andere Möglichkeit des Sparens für Rentner hinweisen, die ohne Residenza ein Haus in Italien besitzen. Tari und IMU (also Gemeinde- und Abfallabgaben) sinken auf 50% wenn man seine Rente aus dem Ausland bezieht. Die Ersparnis ist nicht so hoch wie im Falle der Einkommensteuer aber einige Hundert Euro lassen sich damit auch sparen.

https://quifinanza.it/fisco-tasse/imu-e ... ti/459950/

Gruss Carlo
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste