Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

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Su Corvu
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Su Corvu »

Meinen 2003 hier in Siniscola gekauften neuen Panda (erste Modellreihe, die "tolle Kiste") habe ich 2006 in D. zugelassen, um an den Versicherungskosten zu sparen. TÜV u. Zulassung waren in einer halben Stunde erledigt, obwohl dieses Modell nie nach D. exportiert worden ist.
Der Panda wurde seinerzeit nur noch in Polen produziert, tolle Qualität, der Motor läuft wie am 1. Tag, kein Rost!
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Casa Sardegna
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Casa Sardegna »

Ist ja gut,........ist ja gut :D
Tanti Saluti

Maria Pia und Michael
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Tina Adler
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Tina Adler »

Eine Sache habe ich noch. Das mit dem TÜV hat Günther ja schon erklärt. Aber es gibt Versicherungen, da entfällt der Versicherungsschutz, wenn sich das Fahrzeug dauerhaft im Ausland aufhält. Das sollte man gerne noch berücksichtigen. Es steht in den Bedingungen, hier lohnt sich mal ein Blick rein und auch hier, auch wenn es da drin steht, gibt es Gesellschaften, die bestätigen, das sie davon wissen und der Versicherungsschutz in diesem Falle nicht entfällt. Das aber immer schriftlich machen. Ich selber habe für meinen Panda ein "OK" bekommen und es gibt eine Gesellschaft, die es in den Bedingungen hat, dass man bei Auslandsaufenthalten auf die Verkehrssicherheit zu achten hat. Und für alle mit deutschen Kennzeichen sollte eine Grüne Karte im Handschuhfach liegen, für den Fall der Fälle, gerne auch ein gültigen :-)

Übrigens umgekehrt ist es genauso, es wurde noch kein Auto angehalten aus dem Ausland, weil es keinen TÜV mehr hat, egal wie der nun heißt oder ob es ihn gibt, im Herkunftsland, sondern immer dann, wenn die Verkehrssicherheit in Frage gestellt war.

Ich habe gerade erfahren, dass hier in Cagliari einige Dekra Stationen Revisione (also den italienischen TÜV) auch Autos mit Kennzeichen aus D und aus der Schweiz machen, also damit hat man eine Bescheinigung, das das Fahrzeug verkehrssicher ist. Habe es aber nur gehört, bleibe aber dran.

Herzliche Grüße
Tina
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Casa Sardegna
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Casa Sardegna »

Das wäre nett, dann fahre ich mal dorthin zur revisione.
Tanti Saluti

Maria Pia und Michael
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Orientale Sarda
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Orientale Sarda »

Deutscher TüV hier wäre cool...
Mal ne Frage...
Wie will denn deine Versicherungsgesellschaft im Zweifel nachweisen das das Auto "dauerhaft" im Ausland ist?
Kommt der Herr Kaiser bei dir vorbei und schaut in deine Garage?
Ok, mag sein, das deine Meinung richtig ist.
...meine gefällt mir trotzdem besser :lol:
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Casa Sardegna »

Vermutlich wird man Dir das bei mehr als 2 Monaten abgelaufenem TÜV und einer Kontrolle im Gastland unterstellen, dass sich das Fahrzeug bereits längerfristig, in jedem Fall ohne gültigen TÜV außer Landes befand und Dir die Beweislast übertragen, wann Du es ins Gastland gebracht hast.

Die Betonung liegt auf vermutlich, aber ich traue unseren Versicherern so einigen zu. ;)
Tanti Saluti

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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Orientale Sarda »

Na ja, dazu müssten die hier aber erstmal kapieren das der TÜV abgelaufen ist.
Ausserdem - wie Su Corvu ja schon gesagt hat - ist das eine Hoheitliche Regelung der BRD und damit hier eh ungültig.
Wie übrigens auch die "100er"-Zulassung von Wohnwagen. Die gilt nämlich hier - wie auch in Österreich und der Schweiz - auch nicht.
Ich hatte mal Gäste die richtig bezahlt haben weil die mit 107 Km/h geblitzt wurden - 27 Km/h zuviel...
Ich bin schon zig-mal hier kontrolier worden, TÜV war nie ein Thema - Versicherungskarte übrigens auch nicht. Führerschein (vergessen kostet 87€ :D )
Und Fahzeugpapiere - basta...
Ok, mag sein, das deine Meinung richtig ist.
...meine gefällt mir trotzdem besser :lol:
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von eckart »

Irgendwie logisch, da jedes Land ja nun mal seine Vorschriften. Aber auch wieder schwierig. Man ist es ja anders gewöhnt. Danke für den Hinweis: sich doch intensiv mit der jeweiligen Verkehrsordnung aus einander zu setzen :D
Meine Muttersprache ist deutsch - Ich bin EUROPÄER!
La mia lingua madre è il tedesco - Sono EUROPEO!
UND
Con Piacere im Westen Sardiniens,
a casa der Eckart Schuster (https://mein-tagebuch.de/)
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Monte Nieddu »

Ich wurde in Olbia von den Carabinieri an meinem geparkten Auto angesprochen, wegen des abgelaufenen TÜV's. Mir wurde gesagt, dass ich das Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen hier in Sardinien fahren bzw. abstellen darf.

Mir wurde eine hohe Geldstrafe angedroht und dass der Wagen abgeschleppt, nach Dorgali gebracht und dort stillgelegt würde. Die Kosten hätte ich dann zu tragen.

Der Hinweis darauf, dass ich nicht verpflichtet bin, das Auto nach Deutschland zum TÜV zu bringen, war den beiden Herren egal. Es wurde gesagt, dass hier italienisches Recht gelte und deshalb wäre ich verpflichtet, den TÜV nachzuholen oder das Auto in einer Garage oder Grundstück abzustellen.

Bis zu meiner Abreise bin ich mit einem sehr unguten Gefühl in Sardinien gefahren. TÜV ist jetzt gemacht, nun hoffe ich, dass ich erst wieder in einigen Jahren angesprochen werde. ;)

Hier noch einen Link zum Thema deutscher TÜV abgelaufen in Italien:
http://italien-inside.de/mit-deutschem- ... ev-achten/
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Su Corvu
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Mit abgelaufenem TÜV in Italien

Beitrag von Su Corvu »

Noch ein Hinweis zum Thema, der diese Frage hoffentlich klärt:

"Rein rechtlich hat es eine ausländische Behörde nicht zu interessieren. Die HU nach §29 StVZO ist eine deutsche Vorschrift, Du begehst also im Ausland einen Verstoß gegen eine deutsche Verordnung. Ausländische Behörden dürfen nur Verstöße gegen dortiges Recht, in Italien ebengegen italienische Recht oder gegen EU Recht ahnden. Deinen VErstoß kann also nur eine deutsche Behörde ahnden. Da sich Dein Auto aber nich im Geltungsbereich der StVZO befindet, ruht die Vorführpflicht zur HU, bis Du wieder zurückkommst. Du mußt dann die erste Möglichkeit zur HU nach Grenzübertritt nutzen. Wenn Du nachweisen kannst, daß sich das Fahrzeug im ausland aufgehalten hat, gilt die HU auch als "nicht überzogen", weder für eine Kontrolle durch eine Ordnungsbehörde noch für die Regelung der Fristüberschreitungsgebühr / Ergänzungsuntersuchung bei der HU."

Leider halten sich nicht alle ausländischen Behörden daran und versuchen nichtsahnende Urlauber diesbezüglich das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wer weiß das schon ? Die meisten Leute werden wohl zahlen. Ob Du Dich dort mit den Behörden streitest und denen Ihre Unrechtmäßigkeit erklärst, ist dann Deine Sache.
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