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Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf

Verfasst: 02.02.2021, 08:38
von Su Corvu
Weil ich gerade mit dem Verkauf einer Immobilie befasst bin:
Zu den möglichen Fallstricken beim Kauf einer Immobilie in Italien gehört der "Vorvertrag"
("contratto preliminare di compravendita", auch "compromesso" genannt).
Wichtige Infos in diesem Artikel:
https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien ... 738-6.html
Alle grundlegenden Fragen beantwortet diese Broschüre der Europäischen Verbraucherzentrale:
https://www.euroconsumatori.org/de/down ... cqfMYQ.pdf

Re: Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf

Verfasst: 02.02.2021, 09:01
von Karin
Hallo Günther,

danke, das ist eine sehr gute Zusammenfassung.

Von der deutschen Mitarbeiterin eines Maklerbüros wurde uns in 2019, als wir uns für den Kauf einer Immobilie interessierten, für das von uns favorisierte Objekt direkt ein Vorvertrag (nur italienisch) in die Hand gedrückt, den wir am besten noch vor unserer Abreise ein paar Tage später unterschreiben sollten, um uns das Objekt zu "reservieren". Wenn wir nicht von der Verbindlichkeit gewusste hätten, hätte das böse ausgehen können...
Dass die Maklerprovision schon mit dem Vorvertrag fällig ist, erklärt im Nachhinein natürlich alles.

LG, Karin

Re: Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf

Verfasst: 02.02.2021, 09:06
von Su Corvu
Karin, das kann man nicht oft genug laut sagen! Wir kennen schon einige, deren Anzahlung (oft 30 % des Kaufpreises) unwiderruflich futsch war.

Re: Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf

Verfasst: 02.02.2021, 10:26
von Casa Sardegna
Guter Artikel,

die Praxis liegt vermutlich irgendwo dazwischen.
Dass es auch heute noch auf Sardinien genug meist landwirtschaftlich genutzte Grundstücke gibt, die mittels privatrechtlichem Vertrag verkauft werden und nicht über den Notar, relativiert die dargestellte Situation. Wenn´s jedoch um das Ziel geht, auf dem Grundstück zu bauen oder dies bereits bebaut ist, sind die Hinweise der Artikel sicherlich mehr als beachtenswert.

Re: Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf

Verfasst: 02.02.2021, 10:37
von Su Corvu
Sehe ich auch so.
Der privatrechtliche Vorvertrag ist ebenso bindend wie der notarielle. Wenn mir der Käufer/Verkäufer bekannt ist, würde mir das reichen.
Der meiner Erfahrung nach wichtigste mögliche Fallstrick sind die Besitzverhältnisse, weil bei in der Familie vererbten Immobilien auf Sardinien oft die Eintragung im Grundbuch nicht aktualisiert worden ist.