Insularitäts-Prinzip soll in der Verfassung verankert werden

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Su Corvu
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Insularitäts-Prinzip soll in der Verfassung verankert werden

Beitrag von Su Corvu »

"Die Republik erkennt die besonderen Gegebenheiten der Inseln an und fördert die notwendigen Maßnahmen um die Benachteiligungen der Insularität zu beseitigen".

Die Senatskommission für Verfassungsangelegenheiten hat gestern Abend der entsprechenden Änderung des Verfassungs-Artikels 119 zugestimmt. Dies sei ein erster Schritt zur konstitutionellen Anerkennung des Insularitäts-Prinzips, betonen die sardischen Senatsmitglieder Roberto Frongia und Maria Antonietta Mongiu. Die Verfassungsänderung soll dazu beitragen, die strukturellen sozialen, ökonomischen und kulturellen Benachteiligungen, die sich aus der Insellage Sardiniens und Siziliens ergeben, zu kompensieren (Sardiniapost, 21.10.20)
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Carlo
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Re: Insularitäts-Prinzip soll in der Verfassung verankert werden

Beitrag von Carlo »

@ Günther:

Ich habe den Artikel auch gelesen, verstehe aber nicht, was der Fortschritt gegenüber dem Autonomiestatus Sardiniens sein soll. Wir hatten eine ähnliche Diskussion schon mal bei der Frage nach einer Unabhängigkeitsbewegung. Du hattest damals geschrieben, dass der Autonomiestatus im Grunde viele Möglichkeiten beinhaltet, um z.B. die spezielle kulturelle Situation Sardiniens abzubilden. Es fehlt nur an den betreffenden Projekten und Aktivitäten. Was wird Deiner Meinung nach durch die geplante Verfassungsänderung erreicht werden?

Gruß Carlo
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Su Corvu
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Re: Insularitäts-Prinzip soll in der Verfassung verankert werden

Beitrag von Su Corvu »

Carlo,
es geht im Art. 119 der Verfassung um die Finanzautonomie der Regionen, Provinzen u. Kommunen. In Abs. 5 heißt es:

"Der Staat bestimmt zusätzliche Mittel und trifft besondere Maßnahmen zugunsten bestimmter Gemeinden, Provinzen, Großstädte mit besonderem Status und Regionen, um die wirtschaftliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und die soziale Solidarität zu fördern, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zu beseitigen, die effektive Ausübung der Personenrechte zu fördern oder andere Zwecke zu erfüllen, die nicht jenen der
ordentlichen Ausübung ihrer Befugnisse entsprechen"

Der Zusatz soll die beiden großen Inseln ausdrücklich erwähnen, möglicherweise auch um besondere Fördermittel (etwa für den Fähr- u. Flugverkehr) gegenüber der EU zu legitimieren.

Gruß, Günther
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