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Erbrecht in Italien

Verfasst: 17.05.2020, 08:34
von Su Corvu
Mit den Erbrechts-Vorschriften der Union, die am 4. Juli 2012 erlassen worden sind, soll der Umgang mit Nachlässen, die einen Auslandsbezug aufweisen, für die Bürger einfacher werden. Die neuen Vorschriften gelten für Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eintreten.
https://www.focus.de/finanzen/experten/ ... 25737.html

Für deutsche Staatsbürger (und die meisten anderen EU-Bürger), die in Italien leben, bedeutet dies in der Regel, dass im Todesfall das italienische Erbrecht gilt. Es unterscheidet sich deutlich vom deutschen, z.b. sind die Pflichtanteile in der gesetzlichen Erbfolge anders geregelt. Über alle Details kann man sich in dieser Broschüre der italienischen Notariatskammer informieren.
https://www.consumer.bz.it/sites/defaul ... bfolge.pdf

Re: Erbrecht in Italien

Verfasst: 17.05.2020, 14:36
von Luna sarda
Ich wollte mich dazu sowieso noch schlau machen, denn es gibt die Möglichkeit, im Testament in D beim Notar einen Zusatz zu machen, dass man nach deutschem Recht 'hinterlassen' will. Werde also auch Deine Hinweise studieren.
Es gibt wohl auch Unterschiede in den Freibeträgen für Kinder. Wie ich ausserdem gelesen habe, gibt es seit einigen Jahren schon einen internationalen Erbschein, der alles erleichtern soll.

Re: Erbrecht in Italien

Verfasst: 17.05.2020, 14:50
von Luna sarda
Nachdem ich og Links mal überflogen habe, sieht es auf den ersten Blick doch so aus, als ob der Steuerfreibetrag in Italien mit 1.000.000 € höher ist als in D.

Re: Erbrecht in Italien

Verfasst: 17.05.2020, 18:14
von Hans1
Danke Günther, ist sehr aufschlussreich. Vor allem Punkt 12 ist von riesigen Interesse.
Nur mal so am Rande: Deine Hinweise in den unterschiedlichsten Rubriken sind oft sehr hilfreich.

Re: Erbrecht in Italien

Verfasst: 19.05.2020, 21:39
von Casa Sardegna
Ist denn hier nicht auch maßgeblich, nach welchem nationalen Eherecht die Ehe geschlossen wurde? Jedenfalls, wenn es um das Erbe zwischen Ehegatten geht.

Mir erscheint das italienische Recht hier im Vergleich zum deutschen Recht deutlich ausgewogener, was den Schutz des hinterbliebenen Ehepartners angeht.

Re: Erbrecht in Italien

Verfasst: 04.03.2024, 12:43
von Su Corvu
Hier noch ein aktueller Artikel in der FAZ
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/ei ... 57540.html

Re: Erbrecht in Italien

Verfasst: 04.03.2024, 16:02
von Carlo
Da Günthers Link zumindest bei mir ins Leere läuft, habe ich die pdf-Version nochmals verlinkt:

Vorsicht mit Vermögen im Ausland.pdf
(339.35 KiB) 12-mal heruntergeladen
Gruss Carlo

p.s. Ich hoffe, es war der intendierte Artikel

Re: Erbrecht in Italien

Verfasst: 04.03.2024, 16:17
von Su Corvu
Danke Carlo. Warum mein Link zur FAZ nicht funktioniert, weiß ich nicht.
Je nach persönlichen Verhältnissen ist die Schenkung vor dem Ableben eine Alternative, kostengünstig, muss aber vor einem it. Notar abgeschlossen werden,
Hier eine Broschüre auf Deutsch:

Re: Erbrecht in Italien

Verfasst: 04.03.2024, 17:06
von Carlo
Wir wollen unser Haus auf Sardinien seit zwei Jahren an unsere Kinder übertragen - es fehlt noch immer die Bestätigung der „abitabilità“ durch die Gemeinde, es werden immer neue Kaninchen aus dem Hut gezogen, aktuell wird ein „collaudo acustico“ verlangt. Es lohnt sich daher evtl., ein solches Vorhaben frühzeitig anzugehen.

Gruß Carlo