Steuer zahlen in Italien

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eckart
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Steuer zahlen in Italien

Beitrag von eckart »

Nun wurde das Thema schon sehr oft angesprochen. Da denke ich, es wird Zeit, das ganze ein wenig zu beleuchten.

Prinzipiell finde ich es richtig, da wo man lebt Steuern zu zahlen. Ich erinnere mich, ein Boris Becker wollte Angeblich in Monaco leben und nicht in Deutschland. Weil da die Steuer weniger. Das deutsche Finanzamt bewies: Du lebst in Deutschland...und er musste in Deutschland die Steuer zahlen. Schließlich nutzt er ja auch das, was mit den Einnahmen geschaffen wird für die Allgemeinheit.

Ob das immer richtig und gut ist, was da geschaffen wird. Darüber kann man nun sich richtig streiten.

Nicht erst seit Salvini:
Die Zahlung der Einkommenssteuer ist für alle in Italien ansässigen und nicht ansässigen natürlichen Personen verpflichtend. Als ansässig und somit voll steuerpflichtig wird eine Person angesehen, deren ständiger Aufenthaltsort in Italien ist, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in Italien aufhält oder deren wirtschaftliche und berufliche Interessen und Tätigkeiten sich in Italien befinden.

Einen guten Überblick scheint es hier zu geben: http://www.avvocatoweb.com/lavori/die_s ... _irpef.php

Interessant, im Forum wurde geschrieben, in Italien kann man nichts absetzen. So habe ich es jedenfalls verstanden.

die Website sagt, kann man:
Auszug:
>>>Absetzbare Aufwendungen werden vom § 10 des italienischen Einkommensteuergesetzes fest bestimmt und der Steuerpflichtige soll ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist für eventuelle Außenprüfungen vorsichtig bewahren. Zu den absetzbaren Aufwendungen zählen z.B. Arztspesen und Ausgaben für die Pflege von behinderten Personen (voll absetzbar), periodische Zahlungen an den getrennten oder geschiedenen Ehegatten (in gerichtlich festgesetzter Höhe absetzbar) mit Ausnahme der Unterhaltszahlungen für die Kinder (nicht absetzbar), Adoptionsspesen im Ausland (50% absetzbar), Katasterertrag der Hauptwohnung (voll absetzbar) usw.<<<<<<<<<<

und
>>>>Von der so erhaltenen Bruttoeinkommensteuer kann man noch diverse Steuerabzüge (sog. „detrazioni“) vornehmen, wie z.B. für Ausgaben für ärztliche Leistungen (19%, aber Selbstbehalt von Euro 129,11), für Darlehenszinsen zwecks Ankauf einer Wohnung (19% auf maximal Euro 4.000,00), für Lebensversicherungsprämien (19% auf maximal Euro 1.291,14), für Weiterbildungsspesen (Lehrgänge, Universitäten, Fortbildungskurse usw. 19% absetzbar), für den Mietzins der Studentenwohnung außerhalb des Wohnsitzes (19% auf maximal Euro 2.633), für Spesen für zu Lasten lebende Familienangehörige (Kinder, nicht getrennte Ehegatten, mit dem Steuerpflichtigen zusammenlebende Personen, welche die Einkommensgrenze von Euro 2.840,51 nicht überschreiten), usw. Als Ergebnis erhält man die Nettoeinkommensteuer.<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Ich bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Meinung.
Meine Muttersprache ist deutsch - Ich bin EUROPÄER!
La mia lingua madre è il tedesco - Sono EUROPEO!
UND
Con Piacere im Westen Sardiniens,
a casa der Eckart Schuster (https://mein-tagebuch.de/)
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