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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Verfasst: 19.11.2018, 11:46
von Su Corvu
Ich habe mir das Gesetzesdekret "Sicurezza e Immigrazione" vom 4. Okt. 2018 durchgelesen und kann in keinem der 40 Artikel eine entsprechende Regelung finden, das wäre ja auch unlogisch, denn es geht um "Sicherheit u. Immigration" u. nicht um Fragen der Straßenverkehrsordnung.

Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Verfasst: 19.11.2018, 15:13
von Luna sarda
Und warum äußert sich der Minister für Infrastruktur und Transporte Danilo Toninelli dann so:

"....abbiamo inserito nel decreto sicurezza una norma que, con alcune deroghe, vieta, a chi risiede in Italia da oltre 60 giorni, di circolare sul territorio nazionale con veicoli a targa estera. .."

Und fügt dann gleich die entsprechenden Sanktionen hinzu, die für Zuwiderhandlungen vorgesehen sind, einschließlich dem Zwang, das Fahrzeug in Italien zuzulassen.

Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Verfasst: 29.11.2018, 17:58
von Luna sarda
Das decreto sicurezza ist jetzt Gesetz. Es wurde nach dem Senat nun auch in der 'camera' mit großer Mehrheit akzeptiert.
Ich habe mir gleich den Text heruntergeladen (34 Artikel) und durchgelesen. Mühsam!
Habe aber wie von Su Corvu schon bemerkt, auch nichts zu dem Thema 'Ausländer mit nicht-italienischem Kennzeichen (siehe mein Beitrag weiter oben) gefunden.
Dann werden wir mal abwarten.

Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Verfasst: 18.12.2018, 22:06
von Luna sarda
Im Nachgang zu meinem letzten Beitrag:
Mittlerweile sollen die ersten Strafen und Sanktionen bereits verhängt worden sein. Ich frage mich nun, auf welcher Grundlage, wenn man in besagtem Decreto Sicurezza bzw dem entsprechenden Gesetz nichts davon ableiten kann?

Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Verfasst: 18.12.2018, 23:34
von Casa Sardegna
Welche Strafe und gegen wen mit welcher Begründung?

Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Verfasst: 19.12.2018, 06:14
von Luna sarda
Genaueres stand nicht in der Veröffentlichung auf FB, nur dass es sich um Geldstrafen um die 600/700 € handelte gegen Personen, mit Wohnsitz in Italien, die mehr als 60 Tage mit ausländischen Kennzeichen herumfahren und somit gegen die neue Normative verstoßen. Es gab wohl ziemliche Proteste und per WhatsApp verteilte Ideen, wie das Gesetz umgangen werden kann. Überwiegend scheint es rumänische Kennzeichen zu betreffen, aber auch österreichische und andere.

Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Verfasst: 25.12.2018, 10:03
von Luna sarda
Ich habe erneut einen Artikel zum obigen Thema gefunden - Strafe beträgt 712 €, wurde bereits in Norditalien ( u.a. in Venedig/ Mestre ) verhängt. Die Ordnungskräfte sind angehalten, ab Anfang 2019 verstärkt die Einhaltung der Normative zu kontrollieren.
Außerdem muss aufgrund des festgestellten Tatbestands (residente mit mehr als 60 Tagen Aufenthalt und ausländischem Kennzeichen) das Fahrzeug spätestens innerhalb von 180 Tagen Italien verlassen haben oder umgemeldet worden sein.
Wenn das alles zutrifft, muss ich doch überlegen, entweder beide Fahrzeuge hier zuzulassen oder meine residenza hier aufzugeben - jeweils mit entsprechenden Folgen /Nebeneffekten.

Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Verfasst: 26.12.2018, 13:16
von Orientale Sarda
Bleibt die Frage, wie es sich verhält, wenn du nicht mit deinem sondern einem Firmenfahrzeug unterwegs bist?
Was machen zum Beispiel Reiseveranstalter, die nur im Sommer ein Fahrzeug hier auf der Insel haben?
Dürfen dann die Einheimischen nicht mehr dort arbeiten? (Auto fahren?)
Ein Auto hier anzumelden ist ja in dem Fall nicht möglich...
Und wenn ich dann zu einem Tagesausflug nach Korsika fahre habe ich Italien verlassen.
Wie will mir jemand nachweisen, das das Fahrzeug tatsächlich über 60 Tage in Italien ist?
Es gilt - meines erachtens nach - noch immer die Unschuldsvermutung.
Bedeutet, mir muss jemand NACHWEISEN das das Fahrzeug Italien nicht verlassen hat. Ich muss NICHT nachweisen, DAS es die Insel verlassen hat...

Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Verfasst: 26.12.2018, 13:39
von eckart
Das Nachweisen ist aber eigentlich "einfach". Wenn ich mit der Fähre komme, muss ich ja auch das Kennzeichen angeben. Wenn falsch, heißt es ändern lassen. Sonst nicht auf das Schiff. Beim verlassen der Insel das gleiche.

Wer also wissen möchte wie lange ein Fahrzeug auf der Insel ist, der braucht ja nur eine Excel Tabelle sich anzulegen. Dann bei Tag 61 ein :!: setzen. Halter abfrage ist zulässig.

Ob das Behörden dürfen entzieht sich jetzt meiner Kenntnis ;) .

Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Verfasst: 26.12.2018, 13:53
von Hans1
Wenn ich Luna Sarda richtig verstanden habe, geht es ja um Residente und deren Fahrzeugzulassung. Ich habe zwei Fahrzeuge dauerhaft auf der Insel stehen, bin aber kein Residente also in D gemeldet und die Fahrzeuge zugelassen. Nach meinem Verständnis, könnte ich auch nicht wenn ich wollte in I zulassen. Was passiert mit mir, werden solche Leute gleich eingesperrt oder das Fahrzeug beschlagnahmt :oops:.
Gibt es für diese Situation auch ein Dekret oder ist das Grauzone?