Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

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Su Corvu
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Su Corvu »

Monte Nieddu, die Seite
http://italien-inside.de/mit-deutschem- ... ev-achten/
hatte weiter oben casa sardegna schon zitiert. Um es kurz zu machen:
Der Verfasser hat von der Rechtslage keine Ahnung!
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Karin
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Karin »

Im verlinkten Artikel steht:
"so heißt es in Art. 80 Abs. 14 der italienischen Straßenverkehrsordnung, dass auf dem Fahrzeugschein vermerkt wird, dass das Fahrzeug bis zur Erledigung der HU zur Teilnahme am Straßenverkehr in Italien nicht mehr zugelassen ist."
Der genaue Wortlaut dieses Art. 80 Abs. 14 wäre (inklusive Übersetzung) interessant. Könnte es rein rechtlich theoretisch möglich sein, dass die italienische Straßenverkehrsordnung bei Fahrzeugen mit deutschem Kennzeichen tatsächlich auf die HU bei uns Bezug nimmt??? Und somit die HU eigenmächtig in italienisches Recht einfließen lässt???
Das wäre ja wichtig zu wissen um zu entscheiden, ob man sich im Fall der Fälle auf eine Auseinandersetzung mit den italienischen Behörden einlassen will....
Monte Nieddu
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Re: Mit abgelaufenem TÜV in Italien

Beitrag von Monte Nieddu »

Su Corvu hat geschrieben: 08.10.2018, 11:39 Noch ein Hinweis zum Thema, der diese Frage hoffentlich klärt:

"Rein rechtlich hat es eine ausländische Behörde nicht zu interessieren. Die HU nach §29 StVZO ist eine deutsche Vorschrift, Du begehst also im Ausland einen Verstoß gegen eine deutsche Verordnung. Ausländische Behörden dürfen nur Verstöße gegen dortiges Recht, in Italien ebengegen italienische Recht oder gegen EU Recht ahnden. Deinen VErstoß kann also nur eine deutsche Behörde ahnden. Da sich Dein Auto aber nich im Geltungsbereich der StVZO befindet, ruht die Vorführpflicht zur HU, bis Du wieder zurückkommst. Du mußt dann die erste Möglichkeit zur HU nach Grenzübertritt nutzen. Wenn Du nachweisen kannst, daß sich das Fahrzeug im ausland aufgehalten hat, gilt die HU auch als "nicht überzogen", weder für eine Kontrolle durch eine Ordnungsbehörde noch für die Regelung der Fristüberschreitungsgebühr / Ergänzungsuntersuchung bei der HU."

Leider halten sich nicht alle ausländischen Behörden daran und versuchen nichtsahnende Urlauber diesbezüglich das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wer weiß das schon ? Die meisten Leute werden wohl zahlen. Ob Du Dich dort mit den Behörden streitest und denen Ihre Unrechtmäßigkeit erklärst, ist dann Deine Sache.
Quelle: https://www.gutefrage.net/frage/bin-noc ... -passieren

gut ergooglet, aber das ist ja auch nur ein Blogger, somit klärt dieser Beitrag nicht mehr auf, als andere Links.

Fakt ist aber auch, dass man eigentlich nach italienischen Recht verpflichtet ist, das Auto, wenn es länger als 6 Monate im Land ist, hier in Italien anzumelden. So wie es für die Person auch gilt. :roll:
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Su Corvu »

Natürlich klärt der zitierte Beitrag die Frage. Der §29 StVZO zur Hauptuntersuchung (TÜV) gilt nur in der BRD, u. eine entsprechende rechtliche Regelung gibt es in Italien nicht.
Anmelden kannst Du in Italien ein Kfz nur, wenn Du hier einen Wohnsitz hast.
Für Personen gilt die Dreimonatsfrist.
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Tina Adler »

Zu der Frage, wie ein Versicherer das rausfinden kann, ob das Auto dauerhaft im Ausland ist...ganz einfach: er fragt und wenn ein Gutachter im Spiel ist fragt dieser auch und der Mensch neigt dazu die Wahrheit zu sagen, meine Erfahrung bei Schäden, gerade wenn der Schaden frisch ist und der Gutachter zeitnah, dann denkt keiner daran, was er erzählen sollte...und auch hier gilt, je höher der Schaden, desto mehr wird nachgefragt, ist in D nicht anders. Jedem die selbe Lüge zu erzählen ist schwer.
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Casa Sardegna »

Vielleicht sollte man die Formsenergie dahingehend bündeln, einen Bedarf an Fahrzeugen abzufragen, der in den nächsten 6 Monaten getüvt werden müsste, eine entsprechende Transportmöglichkeit (Autotransporter) zu organisieren und einen Sammeltransport zum deutschen TÜV in Bayern und zurück zu organisieren.

Scheint ja als stuenden hier eine Reihe von länger nicht geprüften deutschen Fahrzeugen, ueber denen eine gewisse Rechtsunsicherheit schwebt.

Ich persönlich habe jedenfalls keine Lust, deutsches StVO- Recht gegenüber italienischen Behörden durchzufechten, was vermutlich mehrere Jahre und ein zigfaches der TÜV-Gebühren kosten wird.
Tanti Saluti

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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Orientale Sarda »

Italienische Behörden dürfen überhaupt keinen Eintrag in deutsche Papiere vornehmen.
Die dürfen einem Deutschen (EU-Ausländer allgemein natürlich) noch nicht einmal den Führerschein wegnehmen.
Dir kann ein Fahrverbot in italien AUSGESPROCHEN werden, dein Führerschein muss dir aber (möglicherweise nach Registrierung deines Fahrverbotes auf der Wache) wieder ausgehändigt werden. Sobald du Italien verlässt darfst du auch wieder fahren!
Ok, mag sein, das deine Meinung richtig ist.
...meine gefällt mir trotzdem besser :lol:
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Casa Sardegna »

Das weiß ich wohl, da bereits schon einmal erlebt :-((

Es geht hier aber doch um die Frage, ob die italienische Polizei auf Grundlage Artikel 80 Abs. 14 berechtigt ist, dein deutsches Fahrzeug wg. Verkehrsuntuechtigkeit allein mangels TÜV (Par. 29 StVO) stillzulegen, wenn das Auto ansonsten verkehrssicher ist. Da stehen hier zwei Auffassungen zur Diskussion.
Tanti Saluti

Maria Pia und Michael
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Orientale Sarda »

Casa Sardegna hat geschrieben: 08.10.2018, 14:28 ...einen Bedarf an Fahrzeugen abzufragen, der in den nächsten 6 Monaten getüvt werden müsste, eine entsprechende Transportmöglichkeit (Autotransporter) zu organisieren und einen Sammeltransport zum deutschen TÜV in Bayern und zurück zu organisieren....
und wie willst du das regeln, wenn an dem Auto dann irgendwas nicht in Ordnung ist und es keinen TÜV bekommt?
Stelle ich mir kompliziert vor...
Ok, mag sein, das deine Meinung richtig ist.
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Re: Fahrzeug zulassen, aber bitte wie?

Beitrag von Orientale Sarda »

Karin hat geschrieben: 08.10.2018, 12:06 Im verlinkten Artikel steht:
"...dass auf dem Fahrzeugschein vermerkt wird, dass das Fahrzeug bis zur Erledigung der HU zur Teilnahme am Straßenverkehr in Italien nicht mehr zugelassen ist..."
Das war der ursprüngliche Wortlaut auf den ich mich bezogen habe. Ich habe nie gesagt, das das Auto nicht stillgelegt werden darf.
Man sollte sich allerdings mal anschauen, was hier für Mühleen rum fahern...
Da gibt es ne Menge Autos mit italienischen Kennzeichen, um die die sich eher kümmern sollten....
Ok, mag sein, das deine Meinung richtig ist.
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