Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV

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Luna sarda
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Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV

Beitrag von Luna sarda »

Aus gegegenem Anlass (geringe Kilometerleistung in den letzten beiden Jahren) gab es eine Rückfrage bei meinem Versicherungsvertreter. Dabei kam folgende Information heraus, die sicher auch andere auf Sardinien zeitweise oder dauerhaft Lebende interessieren dürfte, wenn sie ein deutsch zugelassenes und in D versichertes Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV hier bewegen:

Gerät man mit einem solchen Fahrzeug in einen selbst verschuldeten Unfall, könnte der Versicherer, wenn der TUV schon länger abegelaufen ist, und zwar unabhängig davon, ob technische Mängel ganz oder teilweise zu diesem Unfall geführt haben, den Versichersschutz verweigern, da man mit einem nicht der Strassenverkehrszulassung entsprechenden Fahrzeug unterwegs gewesen ist.
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Su Corvu
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Re: Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV

Beitrag von Su Corvu »

Meine Versicherungsgesellschaft (Allianz) sagt dazu: TÜV und Kfz-Versicherung haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun, u. ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV verliert keineswegs seine Zulassung. Der Halter ist jedoch dafür verantwortlich, dass sein Kfz in einem technisch verkehrssicheren Zustand ist, ansonsten handelt er fahrlässig. Aber auch Fahrlässigkeit ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften kein Grund, die Regulierung eines Schadens zu verweigern. Auf der sicheren Seite ist, wer sein Kfz in den vorgeschriebenen Intervallen in einer Fachwerkstatt einer Inspektion unterzieht.
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Luna sarda
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Re: Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV

Beitrag von Luna sarda »

Genau das, nämlich das Fahrzeug regelmässig durchchecken zu lassen und in einem verkehrstechnisch sicheren Zustand zu halten, ersetzt nicht den TÜV in D. Kann eben halt dann zum Problem werden, wenn man einen selbst verschuldeten Unfall hat und meldet.

Wortlaut des Allianzvertreters:
Rechtlich hat hier in D diese Durchsicht des Fahrzeugs, auch wenn alles in Ordnung ist, keine Relevanz, also nicht mit einem TÜV gleichzusetzen...
Er spricht allerdings auch nur davon, dass der Versicherungsschutz in einem solchen Fall verweigert werden 'könnte'... aber wer will im Fall des Falles dann wirklich Probleme haben?
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Re: Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV

Beitrag von Su Corvu »

Hier Allianz-Direkt im Wortlaut: "Bei einem selbstverursachten Unfall mit abgelaufenem TÜV zahlt die Kfz-Versicherung die Schäden von Dritten. Beim Fahren ohne TÜV wird die Kfz-Versicherung aber sehr wahrscheinlich einen Gutachter zu Rate ziehen. Dieser könnte beweisen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht in einem technisch einwandfreien Zustand war. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Versicherte in Regress genommen werden"

Im Umkehrschluss heißt dies: War das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand, tritt die Versicherung für den Schaden ein.
Und die Verpflichtung für einen "technisch einwandfreien Zustand" zu sorgen gilt übrigens auch dann, wenn der TÜV noch nicht abgelaufen ist.
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Carlo
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Re: Versicherungsschutz bei abgelaufenem TÜV

Beitrag von Carlo »

Ergänzend dazu Auszüge aus der Rechtsberatung durch den ADAC:

„HU-Frist vorbei: Probleme mit Versicherung?
Selbst wenn der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden gewesen wäre, zum Unfall, ist nicht auszuschließen, dass die Versicherung einen Teil des Geldes (maximal 5000 Euro) zurückverlangt.“

„Was ist, wenn die HU im Ausland fällig wird?
Sie müssen dann nicht extra nach Hause fahren. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, wenn Sie z. B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.
Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.“

Es gibt darin zwei Punkte, die in der Realität manchmal anders laufen können:

- es gibt im Ausland Polizeibeamte, die bei Kontrollen die abgelaufene deutsche HU bemängeln. Ob man dann um Restriktionen herum kommt, hängt vom Einzelfall und Wohlwollen des jeweiligen Beamten ab.
- mein Schwager wurde bei der Rückfahrt nach D mit einem Auto kontrolliert, dessen HU deutlich länger als 8 Monate abgelaufen war. Trotz Prüftermin am übernächsten Tag kam er um ein Bussgeld und 1 Punkt in Flensburg nicht herum, da die Fahrt „nicht zum unmittelbaren Zweck der HU diente“.

Es bleibt also ein Restrisiko. Ob man dieses eingeht oder nicht bleibt der persönlichen Einschätzung überlassen.

Gruss Carlo
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